Die
sachgerechte Vollmachtserteilung in Deutschland für
Immobilien- und Erbangelegenheiten in Spanien ist für jede
Familie mit Vermögen in Spanien „Pflicht"
Im internationalen Rechtsverkehr gibt es die Maxime „Die
einfache und schnelle Handlungsfähigkeit hat einen
besonderen Wert“.
Was, wen genau von wem im In- oder Ausland künftig zu
tätigen sein wird, ist oft nicht genau vorhersehbar, wohl
aber die wahrscheinliche Handlungsnotwendigkeit.
Beispiel: Der Immobilienverkauf per Vollmacht an
Dritte oder auch im Familienkreis anstelle der vorherigen
Vererbung kann hohe Beträge an spanischer Erbschaftssteuer
einsparen. Zwar funktioniert dies nicht mehr, - wie früher
oft illegal praktiziert -, durch Verschweigen des
Versterbens des Eigentümers der Spanienimmobilie und
Vollmachtsnutzung nach dem Versterben des Vollmachtgebers,
ohne sich strafbar zu machen, wohl aber können legal
Zeiträume der Erkrankung, auch im Zustand der
Geschäftsunfähigkeit genutzt werden.
Generell sollte jede Familie mit Vermögen in Spanien über
adäquate Vollmachten verfügen. Wichtig ist hier eine richtig
ausgestaltete, für den spanischen Rechtsverkehr
erforderliche notarielle Vollmacht zur Hand zu haben,
entweder erstellt vor einem spanischen Notar oder vor einem
deutschen, mit spanischer Sprache und mit dem Rechtsverkehr
in Spanien vertraut, wie etwa der Notar Dr. Wolfgang
Friedrich mit Sitz in 97070 Würzburg, Marktplatz 24, Tel.:
0931 – 322 33 – 0, Fax: 0931 – 1 38 24, email:
mail@notare-marktplatz.de, Internet:
www.notare-marktplatz.de