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3. |
International schliesslich
bedeutet, dass die Kanzlei Ansprechpartner für Vererber
und Erben oder Rechtsnachfolger verschiedenster
Nationalitäten ist und in der westlichen Hemisphäre
gängigen Sprachen korrespondiert.
Dies gilt zunächst für die Sprachen Spanisch, Deutsch
und Englisch, möglich aber auch in französisch, katalan
und portugiesisch.
“International“ beinhaltet darüber hinaus aber auch,
dass die Kanzlei auch für Bürger, namentlich Vererber,
der verschiedensten Nationalitäten deren nationale
Erbrechtsnachfolge in Spanienvermögen begleitet.
Kommunikationstechnisch betrachtet, bedeutet
„international“ schliesslich, dass die Kanzlei mit
verkehrsgünstigem Standort Mallorca per email-Kontakt 24
Stunden täglich geöffnet und ständig weltweit erreichbar
ist.
Die Erbrechtshotline Spanien, ergänzt durch An- und
Abfrageformulare auch von spanischen Registerauszügen,
dient zur weiteren Beschleunigung.
Newsletterservice und Medienbeitragsarchiv nähern sich
einem Erbrechtsblog für Spanien an.
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