» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Erbrechts-Newsletter I 05/2007  zurück
strichel_hori

Internationale ERBRECHTSKANZLEI für SPANIEN
- Welche Dienstleistungen können Sie erwarten?


In dieser Kanzlei sind Sie dann richtig, wenn folgende drei Sachverhalte gegeben sind:
 

1.

Vorhandensein von in Spanien gelegenem Vermögen

Meist sind dies Immobilien, es kann sich aber auch um Bankkonten, Aktienpakete bei spanischen Banken oder Unternehmen in Spanien handeln.
 

2.

Zu regeln ist die Rechtsnachfolge, sei es die lebzeitige oder die erbrechtliche.

In diesem Zusammenhang spielt regelmässig auch die Minimierung der spanischen Erbschaftssteuer eine zentrale Rolle.
 

3.

International schliesslich bedeutet, dass die Kanzlei Ansprechpartner für Vererber und Erben oder Rechtsnachfolger verschiedenster Nationalitäten ist und in der westlichen Hemisphäre gängigen Sprachen korrespondiert.

Dies gilt zunächst für die Sprachen Spanisch, Deutsch und Englisch, möglich aber auch in französisch, katalan und portugiesisch.

“International“ beinhaltet darüber hinaus aber auch, dass die Kanzlei auch für Bürger, namentlich Vererber, der verschiedensten Nationalitäten deren nationale Erbrechtsnachfolge in Spanienvermögen begleitet.

Kommunikationstechnisch betrachtet, bedeutet „international“ schliesslich, dass die Kanzlei mit verkehrsgünstigem Standort Mallorca per email-Kontakt 24 Stunden täglich geöffnet und ständig weltweit erreichbar ist.

Die Erbrechtshotline Spanien, ergänzt durch An- und Abfrageformulare auch von spanischen Registerauszügen, dient zur weiteren Beschleunigung.

Newsletterservice und Medienbeitragsarchiv nähern sich einem Erbrechtsblog für  Spanien an.
 

 

strichel_hori

  © webDsign.net