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Erbrechts-Newsletter II 04/2008  zurück
strichel_hori

Testaments-TÜV bei Spanienvermögen:
Haben Sie das richtige Testament für Spanien?


Diesen „TÜV“ bietet unsere, auf deutsch-spanische Erbschaftsangelegenheiten spezialisierte, Rechtsanwaltskanzlei zum Erstberatungshonorar von 190 € zzgl. USt. an.

Und so gehen Sie vor:

Sie übersenden uns per Fax (0034 – 971 – 55 93 68) oder email (info@erbrechtskanzlei-spanien.de) Ihr Testament.

Soweit seit der Testamentsabfassung Änderungen eingetreten sind, z.B. ist eine bedachte Person oder ein Vermögensgegenstand weggefallen, die Ehe ist geschieden worden usw., teilen Sie uns dies ebenso kurz mit wie Änderungen Ihrer testamentarischen Zielrichtung.

Die Besonderheit dieser Dienstleistung besteht darin, dass auch gerade spezifische oder aktuelle Änderungen in der spanischen Rechts- und Steuerpraxis mitbewertet werden.

Mit diesem Testaments-TÜV haben Sie dann also die Sicherheit: Mein Testament ist aktuell spanientauglich.

Regelmässig binnen zehn Tagen erhalten Sie dann unseren TÜV-Bericht.

Zur Vereinfachung des Testaments-TÜV bei Spanienvermögen verwenden Sie einfach dieses Formular .

 

strichel_hori

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