Testaments-TÜV bei Spanienvermögen:
Haben Sie das richtige Testament für Spanien?
Diesen „TÜV“ bietet unsere, auf deutsch-spanische
Erbschaftsangelegenheiten spezialisierte,
Rechtsanwaltskanzlei zum Erstberatungshonorar von 190 €
zzgl. USt. an.
Und so gehen Sie vor:
Sie übersenden uns per Fax (0034 – 971 – 55 93 68) oder
email (info@erbrechtskanzlei-spanien.de)
Ihr Testament.
Soweit seit der Testamentsabfassung Änderungen eingetreten
sind, z.B. ist eine bedachte Person oder ein
Vermögensgegenstand weggefallen, die Ehe ist geschieden
worden usw., teilen Sie uns dies ebenso kurz mit wie
Änderungen Ihrer testamentarischen Zielrichtung.
Die Besonderheit dieser Dienstleistung besteht darin, dass
auch gerade spezifische oder aktuelle Änderungen in der
spanischen Rechts- und Steuerpraxis mitbewertet werden.
Mit diesem Testaments-TÜV haben Sie dann also die
Sicherheit: Mein Testament ist aktuell spanientauglich.
Regelmässig binnen zehn Tagen erhalten Sie dann unseren
TÜV-Bericht.
Zur Vereinfachung des Testaments-TÜV bei Spanienvermögen
verwenden Sie einfach dieses
Formular .