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Erbrechts-Newsletter I 07/2008  zurück
strichel_hori

Revision der eigenen Lebensplanung nach dem Erbfall in Spanien
Die soziale Integration beeinflusst die Entscheidung


Verstirbt der Lebens- oder Ehepartner in Spanien, wird regelmässig die Frage aktuell, ob der überlebende Partner den Wohnsitz in Spanien wie bisher beibehält.

Typisches Erscheinungsbild ist hier neben dem eigenen Gesundheitszustand, Grösse und Lage der Immobilie, dem Wohnort von Verwandten und nächsten Freunden sowie der finanziellen Liquiditätssituation vor allem der Grad der sozialen Integration des längerlebenden Partners in Spanien.

Die soziale Integration sollte hierbei langfristig in Angriff genommen werden. Sehr gute spanische Sprachkenntnisse sowie Ausübung von Beruf und Hobby zusammen mit der einheimischen Bevölkerung sind hierfür die wesentlichen Standbeine.

Oft gewünscht und regelmässig machbar ist der Umzug von der Landfinca oder der grossen Wohnung in eine angemessenere kleine oder einen Wohnkomplex.

Praktisch eher einfach, aber rechtlich legal u.a. schwierig, gestaltet sich mitunter der Finca-Umbau oder die Schaffung weiterer eigenständiger Wohneinheiten.

War der verstorbene Partner zumindest Miteigentümer der spanischen Immobilie, dann ist die Realisierung einer notariellen Erbschaftsannahme in Spanien unumgänglich.

Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig darüber Klarheit, ob Sie das Spanieneigentum lediglich zeitlich begrenzt als Ferienimmobilie oder als Grundlage des künftigen Hauptwohnsitzes in Spanien nutzen möchten.

In Abhängigkeit hiervon sind unterschiedliche Rechtsnachfolgemodelle empfehlenswert.

strichel_hori

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