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Revision der eigenen Lebensplanung nach dem Erbfall in
Spanien
Die soziale Integration beeinflusst die Entscheidung
Verstirbt der Lebens- oder Ehepartner in Spanien, wird
regelmässig die Frage aktuell, ob der überlebende Partner
den Wohnsitz in Spanien wie bisher beibehält.
Typisches Erscheinungsbild ist hier neben dem eigenen
Gesundheitszustand, Grösse und Lage der Immobilie, dem
Wohnort von Verwandten und nächsten Freunden sowie der
finanziellen Liquiditätssituation vor allem der Grad der
sozialen Integration des längerlebenden Partners in Spanien.
Die soziale Integration sollte hierbei langfristig in
Angriff genommen werden. Sehr gute spanische
Sprachkenntnisse sowie Ausübung von Beruf und Hobby zusammen
mit der einheimischen Bevölkerung sind hierfür die
wesentlichen Standbeine.
Oft gewünscht und regelmässig machbar ist der Umzug von der
Landfinca oder der grossen Wohnung in eine angemessenere
kleine oder einen Wohnkomplex.
Praktisch eher einfach, aber rechtlich legal u.a. schwierig,
gestaltet sich mitunter der Finca-Umbau oder die Schaffung
weiterer eigenständiger Wohneinheiten.
War der verstorbene Partner zumindest Miteigentümer der
spanischen Immobilie, dann ist die Realisierung einer
notariellen Erbschaftsannahme in Spanien unumgänglich.
Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig darüber
Klarheit, ob Sie das Spanieneigentum lediglich zeitlich
begrenzt als Ferienimmobilie oder als Grundlage des
künftigen Hauptwohnsitzes in Spanien nutzen möchten.
In Abhängigkeit hiervon sind unterschiedliche
Rechtsnachfolgemodelle empfehlenswert.
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