Spanje: de juridische consutatje het erfrecht
Grundzüge des niederländischen Erbrechtes
Das niederländische Erbrecht kommt bei niederländischer
Nationalität des Erblassers immer dann zur Anwendung, wenn
dieser vor seinem Versterben nicht länger als 5 Jahre in
Spanien gewohnt hatte.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird auch gegenüber
den Kindern stark verankert solange die Eheleute nicht
getrennt leben. Der länger lebende Ehegatte erhält sämtliche
Nachlassgegenstände als Eigentum und den Kindern stehen nur
Forderungsrechte zu, welche sie zudem erst nach Versterben
des längerlebenden Ehegatten geltend machen können.
Vorgeschrieben ist die notarielle Form des Testamentes und
die Mitwirkung von zwei Zeugen. Ein spanisches notarielles
Testament ohne Mitwirkung von Zeugen wird bei konkretem
Bezug zu Spanien allerdings auch anerkannt.
Während in Spanien belegenes Vermögen der spanischen
Erbschaftssteuer unterfällt, kommt darüber hinaus auch die
niederländische Erbschaftssteuer in Betracht, wenn der
Erblasser im Todeszeitpunkt in den Niederlanden wohnansässig
war.
Anwaltskanzlei / Advocaatenbureau Menth
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