» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Erbrechts-Newsletter II 08/2009

 zurück

strichel_hori

Spanje: de juridische consutatje het erfrecht
Grundzüge des niederländischen Erbrechtes


Das niederländische Erbrecht kommt bei niederländischer Nationalität des Erblassers immer dann zur Anwendung, wenn dieser vor seinem Versterben nicht länger als 5 Jahre in Spanien gewohnt hatte.

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird auch gegenüber den Kindern stark verankert solange die Eheleute nicht getrennt leben. Der länger lebende Ehegatte erhält sämtliche Nachlassgegenstände als Eigentum und den Kindern stehen nur Forderungsrechte zu, welche sie zudem erst nach Versterben des längerlebenden Ehegatten geltend machen können.

Vorgeschrieben ist die notarielle Form des Testamentes und die Mitwirkung von zwei Zeugen. Ein spanisches notarielles Testament ohne Mitwirkung von Zeugen wird bei konkretem Bezug zu Spanien allerdings auch anerkannt.

Während in Spanien belegenes Vermögen der spanischen Erbschaftssteuer unterfällt, kommt darüber hinaus auch die niederländische Erbschaftssteuer in Betracht, wenn der Erblasser im Todeszeitpunkt in den Niederlanden wohnansässig war.



Anwaltskanzlei / Advocaatenbureau Menth
Erbrecht/Erfrecht, Immobilienrecht/Onroerengoedrecht
T: 0034 971 55 93 77             F: 0034 971 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net