Komplexe deutsch-spanische Erbangelegenheiten
Mit Beharrlichkeit kommt man meist doch ans Ziel -
Deutsch-spanische Erbangelegenheiten pflegen dann
kompliziert und teuer zu werden wenn sie nicht zeitnah
abgewickelt werden können.
Dies wiederum kann viele Gründe haben:
Die Nachlassgegenstände sind nur schwer auffindbar
Nachversterben von Erben Ihrerseits und diese nachgerückten
Erben sind schwerlich erreichbar oder nicht
mitwirkungsbereit.
Nicht selten werden auch Nachlassgegenstände entweder direkt
unterschlagen oder per rechtsmissbräuchlichen Konstruktionen
dem Nachlass entzogen.
Fingierte Kaufverträge ohne Kaufpreiszahlung oder
Schachtelkonstruktionen zwischengestalteter spanischer
Gesellschaften sind hier zwei häufiger genutzte Spielarten.
Oft werden auch Treuhandkonstellationen vom Partner
missbraucht. Ein Beispiel: Die Spanienimmobilie wird direkt
auf den Namen des Lebenspartners erworben, sei es angesichts
eines grösseren Altersunterschiedes oder weil der
investierende Partner diese Investition gegenüber der
eigenen Familie oder dem Fiskus verheimlichten wollte.
Die Auseinandersetzung zwischen der Kindergeneration und dem
länger Lebenden Lebenspartner ist dann vorprogrammiert.
Dies betrifft sowohl Erbansprüche wie auch
Pflichtteilsansprüche.
Kann nachgewiesen werden dass die komplette Kaufpreiszahlung
ebenso durch den eigenen Elternteil erfolgte wie die Zahlung
der Immobilienunterhaltskosten von diesem getragen wurden so
kann die Zugehörigkeit der Immobilie zum Nachlass im
Bedarfsfall auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Soweit Pflichtteilsansprüche nicht ausgezahlt werden ist das
prozessuale Vorgehen bei deutscher Nationalität des
Erblassers vom Prinzip her einfach: Klageeinreichung beim
örtlich zuständigen Landgericht des letzten Wohnsitzes des
Vererbers in Deutschland.
Die praktische Problematik liegt auch hier im Nachweis des
Noch-Vorhandensein der entsprechenden Vermögensgegenstände
im Eigentum des Erblassers im Versterbenszeitpunkt.
Die Aufgabe des künftigen Vererbers ist es zunächst
derartige Problemlagen überhaupt nicht entstehen zu lassen.
Hierzu bedarf es einer frühzeitigen fachkundigen Beratung.
Dann kann dem Willen des Vererbers am besten Rechnung
getragen werden und spätere Konfliktsituationen können
weitgehend vermieden werden.
Wer nun von einer komplexen deutsch-spanischen
Erbfallkonstellation betroffen ist sollte folgendes Vorgehen
wählen.
Inanspruchnahme einer orientierenden anwaltlichen
Erstberatung zur Abklärung des möglichen Umfanges des
Erbanspruches und der Chancen der Anspruchsgeltendmachung.
Sodann ist zu klären, ob der zu erwartende Ertrag der
Erbschaft den anstehenden Aufwand lohnt. Bei einem zu
erwartenden sechsstelligem Eurobetrag dürfte dies
tendenziell immer zu bejahen sein.
Schritt drei ist eine gut fundierte Anspruchsgeltendmachung
mit Zielrichtung einer einvernehmlichen vergleichsweisen
Regelung.
„Mauert“ die Gegenseite bleibt nur der Weg der dezidierten
Anspruchsüberprüfung mit Vorbereitung des Klagesweges.
Geduld gepaart mit Beharrlichkeit im Vorgehen ist
schliesslich angezeigt wenn Nachlassgegenstände und Erben
aufgefunden werden müssen.
Mitunter ist hier die Einschaltung von Detektiven
erforderlich, wobei die Regieführung in den Händen der
Rechtsanwaltskanzlei verbleibt.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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