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Erbrechts-Newsletter II 01/2009

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strichel_hori

Der Venezuela-Erbfall:
Auch hier kann Ihnen die Anwaltskanzlei Menth weiterhelfen


Die Anwaltskanzlei Menth für Spanien hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte im deutsch-spanischen Immobilien- und Erbrecht.

Im Rahmen unseres Schwerpunktes des internationalen Erbrechtes haben wir deutsch – venezolanische Erbfälle mit in unser Tätigkeitsfeld aufgenommen.

Und das ist kein Zufall:

In Venezuela wird ebenfalls spanisch gesprochen und Rechtsanwalt Günter Menth hat u.a. in Venezuelas Hauptstadt Caracas einen Teil seiner Studienzeit absolviert, neben dem internationalen, auch das venezolanische Recht studiert.

Beraten werden kann bei Vermögen und/oder Wohnort in Venezuela sowohl im Hinblick auf eine adäquate Rechtsnachfolgegestaltung wie auch nach Eintritt des Erbfalles unter Einbeziehung auch des venezolanischen sowie des deutschen internationalen Privatrechtes.

Abwicklungen vor Ort erfolgen in Kooperation mit einem venezolanischen Kollegen




Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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