Spanienvermögen im Nachlass
Vererber und Erben stammen aus Europa oder Lateinamerika?
Die Anwaltskanzlei Menth für Spanien ist spezialisiert auf
die Rechtsnachfolge in Spanienvermögen, deren optimierte
Rechts- und Steuergestaltung sowie die Abwicklung von
Nachlassangelegenheiten in Spanien.
Nach dem Zusammenwachsen Europas sowie bei gegebener
kulturell-sprachlicher und wirtschaftlicher Nähe zu
Lateinamerika sind zwischenzeitlich bei Erbfallabwicklungen
in Spanien Vererber und Erben aus praktisch allen
europäischen und lateinamerikanischen Ländern beteiligt.
Für all diese Staatsangehörigen können wir den
Spanien-Erbfall dann mit bewältigen wenn eine Verständigung
in einer der folgenden Sprachen möglich ist:
SPANISCH - DEUTSCH -
ENGLISCH
Im Bedarfsfall weiterhin eingeschränkt möglich:
Französisch, Portugiesisch und Katalan.
Auch die nationalen Erbrechte dieser Länder sind uns
nachvollziehbar.
Europa:
Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Katalonien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Russische Föderationen, San Marino, Schweden,
Schweiz, Serbien, Serbien: Provinz Kosovo, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn,
Weissrussland, Zypern.
Lateinamerika:
Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, El Salvador,
Ekuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Nicaragua,
Panama, Peru, Uruguay, Venezuela.
So erreichen Sie uns
:
Unsere Anwaltswebseiten zu Themen des spanischen Rechts:
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Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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