Erbengemeinschaft und Teile des Nachlasses in Spanien
– wie gehen Sie vor?
Typischerweise sind Erbengemeinschaften konfliktträchtig.
Sind sie nicht aus erbschaftssteuerlichen Gründen zur
Verringerung der Steuerlast erforderlich, sollte sie der
Testierende möglichst vermeiden.
Erbengemeinschaften entstehen entweder durch Untätigkeit im
Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder durch Einsetzung
mehrerer Miterben im eigenen Testament.
Bei schweizer Nationalität des Vererbers entstehen sie auch
dadurch dass pflichtteilsberechtigte direkte Verwandte oder
Ehegatten im Testament übergangen, oder auf den Pflichtteil
zurückgesetzt werden.
Bei Nachlassvermögen in Spanien stellt sich häufig die
Problematik dass einige Miterben die spanische Immobilie,
oft Ferienimmobilie, behalten und andere wiederum dieser
veräussern möchten.
Bei Uneinigkeit und fehlenden Möglichkeit der Aufteilbarkeit
in einzelne Wohneinheiten entsprechend der Erbquote steht, -
rein rechtlich-, am Ende der Streitstrecke die Veräusserung
mit Erlösverteilung.
Hier kann man per frühzeitiger Einigung viel Zeit, Geld und
Nerven für alle Beteiligte einsparen.
Die sinnvolle anwaltliche Tätigkeit liegt hier in der
zeitnahen Streitschlichtung mit steuerschonender Übertragung
der Immobilie in Spanien auf ein Mitglied der
Erbengemeinschaft oder Veräusserung an einen Dritten unter
quotengerechten Kaufpreisteilung.
Die Abwicklung ist hier nun auch in Spanien bei Bedarf über
ein spezifisches Notaranderkonto möglich.
Prinzipiell ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:
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1. |
Sicherung der Nachlassimmobilie sowie der aktuellen
Verwaltung |
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2. |
Klärung der Rechtslage |
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3. |
Feststellung des Immobilienwertes der Spanienimmobilie
über ein neutrales Wertgutachten |
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4. |
Sondierung Übernahmeinteresse der Miterben |
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5. |
Erbschaftsannahme in Spanien |
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6. |
Übertragung an einen Miterben oder Veräusserung an einen
Dritten mit entsprechender Nettoerlösverteilung |
Bei diesem Gesamtvorgang ist oft die richtige
Weichenstellung zum richtigen Zeitpunkt ganz entscheidend.
So kann die zeitnahe Erbausschlagung im konkreten Fall
entweder einen geschickter Schachzug oder eine Steuerfalle
darstellen.
Intelligentes Vorgehen kann oft auch noch nach eingetretenem
Erbfall den Beteiligten sowohl Rehtssicherheit wie auch
Kostenentlastung verschaffen.
Entscheidend ist dass der Berater die Beteiligten zu
überzeugen vermag, dass sonstige Diskrepanzen hier so
ausgeklammert werden sollten, um einer allseits
vorteilhaften Erbfallregelung die Türe zu öffnen.
Der Erbrechtsanwalt hat dann die Funktion eines Mediators.
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