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Erbrechts-Newsletter III 07/2009

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strichel_hori

Erbengemeinschaft und Teile des Nachlasses in Spanien
– wie gehen Sie vor?

Typischerweise sind Erbengemeinschaften konfliktträchtig. Sind sie nicht aus erbschaftssteuerlichen Gründen zur Verringerung der Steuerlast erforderlich, sollte sie der Testierende möglichst vermeiden.

Erbengemeinschaften entstehen entweder durch Untätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder durch Einsetzung mehrerer Miterben im eigenen Testament.

Bei schweizer Nationalität des Vererbers entstehen sie auch dadurch dass pflichtteilsberechtigte direkte Verwandte oder Ehegatten im Testament übergangen, oder auf den Pflichtteil zurückgesetzt werden.

Bei Nachlassvermögen in Spanien stellt sich häufig die Problematik dass einige Miterben die spanische Immobilie, oft Ferienimmobilie, behalten und andere wiederum dieser veräussern möchten.

Bei Uneinigkeit und fehlenden Möglichkeit der Aufteilbarkeit in einzelne Wohneinheiten entsprechend der Erbquote steht, - rein rechtlich-, am Ende der Streitstrecke die Veräusserung mit Erlösverteilung.

Hier kann man per frühzeitiger Einigung viel Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligte einsparen.

Die sinnvolle anwaltliche Tätigkeit liegt hier in der zeitnahen Streitschlichtung mit steuerschonender Übertragung der Immobilie in Spanien auf ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder Veräusserung an einen Dritten unter quotengerechten Kaufpreisteilung.

Die Abwicklung ist hier nun auch in Spanien bei Bedarf über ein spezifisches Notaranderkonto möglich.

Prinzipiell ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:

1.

Sicherung der Nachlassimmobilie sowie der aktuellen Verwaltung

2.

Klärung der Rechtslage

3.

Feststellung des Immobilienwertes der Spanienimmobilie über ein neutrales Wertgutachten

4.

Sondierung Übernahmeinteresse der Miterben

5.

Erbschaftsannahme in Spanien

6.

Übertragung an einen Miterben oder Veräusserung an einen Dritten mit entsprechender Nettoerlösverteilung

Bei diesem Gesamtvorgang ist oft die richtige Weichenstellung zum richtigen Zeitpunkt ganz entscheidend.

So kann die zeitnahe Erbausschlagung im konkreten Fall entweder einen geschickter Schachzug oder eine Steuerfalle darstellen.

Intelligentes Vorgehen kann oft auch noch nach eingetretenem Erbfall den Beteiligten sowohl Rehtssicherheit wie auch Kostenentlastung verschaffen.

Entscheidend ist dass der Berater die Beteiligten zu überzeugen vermag, dass sonstige Diskrepanzen hier so ausgeklammert werden sollten, um einer allseits vorteilhaften Erbfallregelung die Türe zu öffnen.

Der Erbrechtsanwalt hat dann die Funktion eines Mediators.




Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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