Deutsche Konsulate in Spanien:
Erste Ansprechpartner bei Sterbefall in Spanien
Das jeweils
regional zuständige deutsche Konsulat wird bei Sterbefällen
von Bürgern deutscher Nationalität in Spanien von den
spanischen Behörden zunächst informiert.
Dieses übernimmt dann die Kontaktaufnahme zu Angehörigen in
Deutschland ebenso wie die Meldung des Sterbefalles an
die deutschen Behörden.
Angehörigen wird dann Hilfestellung geleistet bei der
Bewältigung weiterer Formalitäten sowie der Organisation der
Beerdigung, meist in Spanien.
Sind Vermögensgüter in Spanien vorhanden, so erfordert dies
dort die Realisierung einer spanischen notariellen
Erbschaftsannahme, welche regelmässig von einem
spezialisierten Rechtsanwalt übernommen und beratend
begleitet wird.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de