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Erbrechts-Newsletter II 06/2009

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strichel_hori

Deutsche Konsulate in Spanien:
Erste Ansprechpartner bei Sterbefall in Spanien


Das jeweils regional zuständige deutsche Konsulat wird bei Sterbefällen von Bürgern deutscher Nationalität in Spanien von den spanischen Behörden zunächst informiert.

Dieses übernimmt dann die Kontaktaufnahme zu Angehörigen in Deutschland ebenso wie die Meldung des Sterbefalles an die deutschen Behörden.

Angehörigen wird dann Hilfestellung geleistet bei der Bewältigung weiterer Formalitäten sowie der Organisation der Beerdigung, meist in Spanien.

Sind Vermögensgüter in Spanien vorhanden, so erfordert dies dort die Realisierung einer spanischen notariellen Erbschaftsannahme, welche regelmässig von einem spezialisierten Rechtsanwalt übernommen und beratend begleitet wird.




Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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