Die internationale Erbrechtsmediation beim Erbfall mit
Vermögen in Spanien:
Die Kenntnis der Rechtspraxis in Spanien ist entscheidend,
auch für die gütliche Einigung
Bei ausländischem Erblasser ist zwar dessen nationales
Erbrecht für die Erbfolge massgebend.
Gleichwohl sind derartige Rechtsangelegenheiten wesentlich
geprägt von der Verfahrensabwicklung in Spanien inklusive
notarieller Erbschaftsannahmen vor einem spanischen Notar.
Die Praxis dieser internationalen Erbangelegenheiten zeigt,
dass die Unsicherheit über rechtspraktische Fragen auch die
gewünschte gütliche Einigung oft erschwert und lange
hinausgezögert haben.
Einigen sich hingegen die beteiligten Parteien, wie mehrere
Miterben oder Erbe und Pflichtteilsberechtigte, auf die
gemeinsame Einschaltung eines Fachmannes, so reduziert dies
nicht nur das zu verauslagende Anwaltshonorar und die
Bearbeitungszeit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit des
vollen Ausschöpfens der Möglichkeiten von Steuer- und
Kostenminimierung.
Auch zeigt die Praxis, dass die klare Darlegung von
Rechtslage und die sichere Immobilienbewertung Parteien ohne
sachlich fundierte Argumentationslinien dann zeitnah zum
Einlenken veranlasst, wenn Vertrauen in die Sachkunde und
Neutralität des gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt
vorhanden ist.
Rechtzeitig richtig eingeleitet hat die internationale
Erbrechtsmediation gute Erfolgschancen.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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