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Erbrechts-Newsletter I 11/2009

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strichel_hori

Spanien-Erbangelegenheiten und Erwerb von Spanienimmobilien
Bearbeitung durch unsere Kanzlei bei Korrespondenzsprache Englisch
-  jetzt auch für Angehörige skandinavischer und osteuropäischer Staaten


Hiermit sei kurz informiert dass unsere Kanzlei ihre Tätigkeit im Rahmen der Kanzleischwerpunkte „Erbrechtliche Rechtnachfolge in Spanienvermögen“ sowie „Immobilienerwerb in Spanien“ auch auf Staatsangehörige anderer Staaten in Nord- und Osteuropa ausgeweitet hat, namentlich Dänemark, Norwegen, Schweden, die baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie Polen, die Tschechei, Russland und die Ukraine.

Dies immer unter der Voraussetzung dass die Mandantenkorrespondenz in englischer, spanischer oder deutscher Sprache möglich ist.

Oft lässt sich die Nutzung dieser Korrespondenzsprachen unter Mitwirkung von Anwaltskollegen oder Steuerberatern oder auch von Immobilienvermittlern in den jeweiligen Ländern praktisch realisieren.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in Ihren entsprechenden Informationsverteiler mit auf nehmen könnten.


Günter Menth
Rechtsanwalt und Abogado inscrito
Würzburg und Manacor / Mallorca


Kontaktdaten:
E-07500 Manacor, Placa Cos 8-3º
Tel.: 0034 – 971
55 93 77
Fax: 0034 – 971 – 55 93 68
Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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