Spanien-Erbangelegenheiten und Erwerb von Spanienimmobilien
Bearbeitung durch unsere Kanzlei bei Korrespondenzsprache
Englisch
- jetzt auch für Angehörige skandinavischer und
osteuropäischer Staaten
Hiermit sei kurz informiert dass unsere Kanzlei ihre
Tätigkeit im Rahmen der Kanzleischwerpunkte „Erbrechtliche
Rechtnachfolge in Spanienvermögen“ sowie „Immobilienerwerb
in Spanien“ auch auf Staatsangehörige anderer Staaten in
Nord- und Osteuropa ausgeweitet hat, namentlich Dänemark,
Norwegen, Schweden, die baltischen Staaten Litauen, Lettland
und Estland sowie Polen, die Tschechei, Russland und die
Ukraine.
Dies immer unter der Voraussetzung dass die
Mandantenkorrespondenz in englischer, spanischer oder
deutscher Sprache möglich ist.
Oft lässt sich die Nutzung dieser Korrespondenzsprachen
unter Mitwirkung von Anwaltskollegen oder Steuerberatern
oder auch von Immobilienvermittlern in den jeweiligen
Ländern praktisch realisieren.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in Ihren entsprechenden
Informationsverteiler mit auf nehmen könnten.
Günter Menth
Rechtsanwalt und Abogado inscrito
Würzburg und Manacor / Mallorca
Kontaktdaten:
E-07500 Manacor, Placa Cos 8-3º
Tel.: 0034 – 971
–
55 93 77
Fax: 0034 – 971 – 55 93 68
Email:
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