Deutsch-spanisch binationale Ehen:
Als deutscher Lebenspartner sind Sie ohne testamentarische
Regelung
erbrechtlich benachteiligt
Bei deutsch-spanischen Ehen führt das internationale
deutsche und spanische Erbrecht zu einer Beerbung des
deutschen Ehepartners nach deutschem sowie des spanischen
Ehepartners nach spanischem Erbrecht.
Das führt zu einer relevanten erbrechtlichen Benachteiligung
des deutschen Ehepartners:
Das spanische Erbrecht sieht für den deutschen Ehepartner
tendenziell nur Nutzungsrechte an Teilen seines Nachlasses
vor, ganz im Gegensatz zum deutschen gesetzlichen Erbrecht,
welches dem - spanischen Ehepartner -, ein umfassendes
gesetzliches Erbrecht sowie einen erheblichen
Pflichtteilsanspruch zugesteht.
Die Konsequenz: Bei binationalen deutsch-spanischen
Eheschliessungen sollte die Ehe- und Erbrechtssituation
vorzugsweise bereits vor, jedenfalls aber nach der
Eheschliessung auf den rechtlichen Prüfstand.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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