» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Erbrechts-Newsletter II 02/2010

 zurück

strichel_hori

Deutsch-spanisch binationale Ehen:
Als deutscher Lebenspartner sind Sie ohne testamentarische Regelung
erbrechtlich benachteiligt


Bei deutsch-spanischen Ehen führt das internationale deutsche und spanische Erbrecht zu einer Beerbung des deutschen Ehepartners nach deutschem sowie des spanischen Ehepartners nach spanischem Erbrecht.

Das führt zu einer relevanten erbrechtlichen Benachteiligung des deutschen Ehepartners:
Das spanische Erbrecht sieht für den deutschen Ehepartner tendenziell nur Nutzungsrechte an Teilen seines Nachlasses vor, ganz im Gegensatz zum deutschen gesetzlichen Erbrecht, welches dem - spanischen Ehepartner -, ein umfassendes gesetzliches Erbrecht sowie einen erheblichen Pflichtteilsanspruch zugesteht.

Die Konsequenz: Bei binationalen deutsch-spanischen Eheschliessungen sollte die Ehe- und Erbrechtssituation vorzugsweise bereits vor, jedenfalls aber nach der Eheschliessung auf den rechtlichen Prüfstand.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net