Internationale Erbangelegenheiten in Spanien:
Entfernt wohnende Erben benötigen besondere Unterstützung
Auch bei Erbschaften mit Auslandsvermögen in Spanien kann
man sich kurzfristig Rechtsklarheit verschaffen.
Zur Einleitung dieses Klärungsprozesses genügt eine E-Mail
mit kurzer Schilderung des Sachverhaltes mit Inauftraggabe
einer orientierenden Erstberatung. Die Kosten hierfür
beschränken sich bei Anwendung des deutschen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf 190 € zzgl. USt.. Binnen
weniger Tage kann so Grundlegendes geklärt werden.
Gerade dann, wenn Erben bei eigenem Wohnort in Amerika,
Asien oder Australien weniger häufig Kontakt zum Erblasser
hatten, bedürfen Sie um so mehr einer vor Ort in Spanien
präsenten anwaltlichen Vertretung. Damit kann der
wohnortbedingte Nachteil ausgeglichen und eine für eine
allen Seiten gerecht werdende Nachlassabwicklung ermöglicht
werden.
Wichtige Erkenntnisse können zu Erbschaften in Spanien über
Registerabfragen gewonnen werden, ohne dass zu diesem
Zeitpunkt schon in Schriftverkehr mit anderen Beteiligten
eingetreten werden muss. Sie behalten sich damit noch vor,
ob Sie nach der Erstinformation die Angelegenheit ohne oder
mit transparenter Unterstützung eines Anwaltes vor Ort
weiterverfolgen.
Jedenfalls verfügen Sie über eine tragfähige
Ausgangsinformation zur Entscheidung über Ihr weiteres
Vorgehen.
Wichtig ist es in der Praxis, zeitnah über eine Ausfertigung
der Sterbeurkunde, möglichst im Original, zu verfügen.
Ist die Angelegenheit konfliktfrei, - etwa wenn Sie
alleiniger Erbe sind und auch keine Überschuldung zu
befürchten ist -, dann sollte die Erbrechtsnachfolge in
Spanien auch binnen eines Zeitrahmens von drei bis sechs
Monaten „durchgezogen“ werden. Das vermeidet
Steuerzuschläge.
Die Erbschaftssteuern in Spanien möglichst niedrig zu
halten, ist eine weitere zentrale Aufgabe eines kompetenten
Rechtsbeistandes bei der Abwicklung von
Nachlassangelegenheiten in Spanien.
Beim Thema „Erbschaftssteuer“ gibt es besondere Regelungen
in einigen Regionen Spaniens, so etwa auf Mallorca,
respektive auf den Balearen, denn diese Inselgruppe umfasst
mit Menorca, Ibiza und Formentera noch drei weitere
relevante Mittelmeerinseln.
Sind hingegen Konflikte vorprogrammiert, wie beispielsweise
bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach
erfolgter Enterbung, dann stehen zunächst oft zuerst
systematische Recherchen in Spanien an. Recherchen nach
Vermögensgegenständen inklusive in den letzten zehn
Lebensjahren des Erblassers verschenkte Vermögenswerte. Auch
Erforschung des tatsächlichen Marktpreises einer spanischen
Immobilie im Nachlass ist für die Anspruchshöhe dann
entscheidend.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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