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Erbrechts-Newsletter IV 12/2010

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strichel_hori

Internationale Erbangelegenheiten in Spanien:
Entfernt wohnende Erben benötigen besondere Unterstützung


Auch bei Erbschaften mit Auslandsvermögen in Spanien kann man sich kurzfristig Rechtsklarheit verschaffen.

Zur Einleitung dieses Klärungsprozesses genügt eine E-Mail mit kurzer Schilderung des Sachverhaltes mit Inauftraggabe einer orientierenden Erstberatung. Die Kosten hierfür beschränken sich bei Anwendung des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf 190 € zzgl. USt.. Binnen weniger Tage kann so Grundlegendes geklärt werden.

Gerade dann, wenn Erben bei eigenem Wohnort in Amerika, Asien oder Australien weniger häufig Kontakt zum Erblasser hatten, bedürfen Sie um so mehr einer vor Ort in Spanien präsenten anwaltlichen Vertretung. Damit kann der wohnortbedingte Nachteil ausgeglichen und eine für eine allen Seiten gerecht werdende Nachlassabwicklung ermöglicht werden.

Wichtige Erkenntnisse können zu Erbschaften in Spanien über Registerabfragen gewonnen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt schon in Schriftverkehr mit anderen Beteiligten eingetreten werden muss. Sie behalten sich damit noch vor, ob Sie nach der Erstinformation die Angelegenheit ohne oder mit transparenter Unterstützung eines Anwaltes vor Ort weiterverfolgen.
Jedenfalls verfügen Sie über eine tragfähige Ausgangsinformation zur Entscheidung über Ihr weiteres Vorgehen.

Wichtig ist es in der Praxis, zeitnah über eine Ausfertigung der Sterbeurkunde, möglichst im Original, zu verfügen.

Ist die Angelegenheit konfliktfrei, - etwa wenn Sie alleiniger Erbe sind und auch keine Überschuldung zu befürchten ist -, dann sollte die Erbrechtsnachfolge in Spanien auch binnen eines Zeitrahmens von drei bis sechs Monaten „durchgezogen“ werden. Das vermeidet Steuerzuschläge.

Die Erbschaftssteuern in Spanien möglichst niedrig zu halten, ist eine weitere zentrale Aufgabe eines kompetenten Rechtsbeistandes bei der Abwicklung von Nachlassangelegenheiten in Spanien.

Beim Thema „Erbschaftssteuer“ gibt es besondere Regelungen in einigen Regionen Spaniens, so etwa auf Mallorca, respektive auf den Balearen, denn diese Inselgruppe umfasst mit Menorca, Ibiza und Formentera noch drei weitere relevante Mittelmeerinseln.

Sind hingegen Konflikte vorprogrammiert, wie beispielsweise bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach erfolgter Enterbung, dann stehen zunächst oft zuerst systematische Recherchen in Spanien an. Recherchen nach Vermögensgegenständen inklusive in den letzten zehn Lebensjahren des Erblassers verschenkte Vermögenswerte. Auch Erforschung des tatsächlichen Marktpreises einer spanischen Immobilie im Nachlass ist für die Anspruchshöhe dann entscheidend.




Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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