Erwarten Sie eine Erbschaft in Spanien?
Dann sollten Sie sich frühzeitig mit der Reduzierung der
spanischen Erbschaftssteuer befassen
Als Ehegatte, Kinder- oder Geschwistergeneration, auch in
diesen Fällen droht in Spanien bei einem Immobilienerbe eine
hohe Erbschaftssteuerbelastung, welche den Erben nicht
selten zur direkten Weiterveräusserung der geerbten
Spanienimmobilie zwingt. Diese erfolgt zudem häufig noch
weit unter dem Verkehrswert.
Zögert man den Verkauf zur Erzielung eines angemessenen
Verkaufspreises ohne Begleichung der Erbschaftssteuer
hinaus, so erhöht sich die spanische Erbschaftssteuer um bis
zu 20 % zuzüglich Verzugszinsen: alle 6 Monate ab dem
Versterbenszeitpunkt ein Aufschlag von 5 %.
Die Konstellation ist mitunter grotesk. Bisher lebten Sie
schuldenfrei. Erben Sie dann eine kurzfristig nur schwer
verkäufliche Immobilie in Spanien, sind Sie plötzlich
verpflichtet, etwa einen Betrag von 35.000 € an
Erbschaftssteuern an den spanischen Staat zu bezahlen und
vielleicht verklagt Sie auch noch ein
Pflichtteilsberechtigter auf Zahlung eines weiteren Betrages
von 40.000 € ohne dass Sie über entsprechende liquide Mittel
verfügen. Dann haben Sie also zunächst einmal ein Problem
geerbt.
Binnen einer Frist von sechs Wochen, mitunter erweitert auf
sechs Monate, könnten Sie sich des Problems noch per
Erbausschlagung entledigen. Aber eigentlich würden Sie damit
den Restwert der Immobilie praktisch verschenken.
Das Fazit: Solchen Problemstellungen sollte möglichst per
frühzeitiger gut durchdachter Rechtsnachfolgeregelung
vorgebeugt werden. Regelmässig lassen sich hier
Gestaltungsspielräume erschliessen, welche sowohl die
spanische Erbschaftssteuer wie auch entsprechende
Pflichtteilsansprüche zu minimieren vermögen.
Natürlich, das ist verständlich, möchte man oft als Tochter,
Neffe oder Enkelkind nicht von sich aus die verwandte Person
mit der Vermögenssituation nach deren Versterben befassen.
Dies umso mehr, wenn man aktuell etwa berufsbedingt weit
entfernt in Kanada, Japan oder Australien arbeitet und kaum
Gelegenheit zu einem entsprechenden persönlichen Gespräch
besteht.
Andererseits ist es meist von keiner Seite gewünscht, dass
dem Staat, sei es dem deutschen oder dem spanischen, beim
Generationenübergang ein grösserer Vermögensanteil zufällt
als unbedingt nötig. Und wer möchte schon der
Nachfolgegeneration zuvorderst Probleme vererben.
Vielleicht hilft Ihnen dann dieser Beitrag, um diese
mitunter etwas heikle Thematik gut verständlich zu
transportieren. Unser aller Dasein ist zeitlich begrenzt und
eine Generationennachfolge doch eigentlich ein ganz
natürlicher Vorgang.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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