Sie können den deutschen Erbschein auch von Spanien aus
beantragen
Wurde kein spanisches notarielles Testament erstellt so wird
zur erbrechtlichen Rechtsnachfolge in Spanien regelmässig
die Beantragung eines deutschen Erbscheines erforderlich.
In diesem Rahmen müssen die Angaben des Erben eidesstaatlich
versichert werden, grundsätzlich nur möglich vor dem
zuständigen deutschen Nachlassgericht, am letzten Wohnsitz
des Erblassers in Deutschland oder vor einem deutschen
Notar.
Was aber wenn Sie als Erbe in Spanien wohnen und nicht extra
zu diesem Zweck der Erbscheinsantragsstellung nach
Deutschland reisen können oder möchten?
Dann kann dieser Erbscheinsantrag beim jeweiligen deutschen
Konsulat gestellt werden, so etwa beim deutschen Konsulat in
Palma de Mallorca, Barcelona u.a. oder der deutschen
Botschaft in Madrid.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor / Balearen
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