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Erbrechts-Newsletter I 02/2010

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strichel_hori

Sie können den deutschen Erbschein auch von Spanien aus beantragen

Wurde kein spanisches notarielles Testament erstellt so wird zur erbrechtlichen Rechtsnachfolge in Spanien regelmässig die Beantragung eines deutschen Erbscheines erforderlich.

In diesem Rahmen müssen die Angaben des Erben eidesstaatlich versichert werden, grundsätzlich nur möglich vor dem zuständigen deutschen Nachlassgericht, am letzten Wohnsitz des Erblassers in Deutschland oder vor einem deutschen Notar.

Was aber wenn Sie als Erbe in Spanien wohnen und nicht extra zu diesem Zweck der Erbscheinsantragsstellung nach Deutschland reisen können oder möchten?

Dann kann dieser Erbscheinsantrag beim jeweiligen deutschen Konsulat gestellt werden, so etwa beim deutschen Konsulat in Palma de Mallorca, Barcelona u.a. oder der deutschen Botschaft in Madrid.


Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor / Balearen
Telefon: 0034 – 971- 559377  Fax: 0034 – 971 – 559368
Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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