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1. |
Todesfeststellung und Ausstellung eines Totenscheines
durch einen Arzt (certificado medico de defunción)
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2. |
Anzeige des Todesfalles beim deutschen Konsulat
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3. |
Anzeige beim spanischen Standesamt (registro civil)
und Beantragung einer Sterbeurkunde (certificado de
defunción) sowie eines Beerdigungsscheines (licencia
de entierramiento)
Empfehlung: gleich mehrere internationale Sterbeurkunden
ausstellen lassen
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4. |
Organisation der Beerdigung durch die nächsten
Angehörigen
In Spanien ist die zeitnahe Feuerbestattung unter
Einschaltung eines Beerdigungsunternehmens üblich.
Die Beerdigungskosten hat letztlich der Erbe zu tragen.
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5. |
Suche nach letztwilligen Verfügungen und Abgabe beim
Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen in
Deutschland.
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6. |
Abfrage des zentralen Testamentsregisters in Spanien,
insbesondere, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz in
Spanien hatte oder Nachlassvermögen in Spanien vorhanden
ist.
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7. |
Auflistung der Nachlassgegenstände durch den
potenziellen Erben.
Achtung: Bei drohender Nachlassüberschuldung sind
Ausschlagungsfristen einzuhalten.
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8. |
Bei Nachlassvermögen in Spanien gilt es, eine notarielle
Erbschaftsannahme vor einem spanischen Notar
vorzubereiten.
Diese Aufgabe wird in Spanien von Anwälten übernommen.
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9. |
Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse des
Verstorbenen
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10. |
Tatsächliche Absicherung von Nachlassimmobilien
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