Die virtuelle Erbrechtskanzlei für Spanien
Nachlassabwicklung bei Spanienvermögen vom eigenen PC aus
Diese Zielrichtung lässt sich heutzutage noch nicht komplett
realisieren, wohl aber
lassen sich viele der nötigen Abwicklungsschritte bereits
vom heimischen PC oder per Faxkommunikation realisieren.
Zwei Vorgänge erfordern bei einer erbrechtlichen
Immobiliennachfolge in Spanien
heute regelmäßig noch die persönliche Anwesenheit des Erben:
| 1. |
Die Beantragung eines deutschen Erbscheins |
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Dieser ist erforderlich, wenn vom Erblasser kein
notarielles, spanisches Testament erstellt wurde.
Die Antragstellung kann entweder beim örtlich
zuständigen deutschen Nachlassgericht, vor einem
deutschen Notar oder in einem deutschen
Konsulat/Botschaft im Ausland erfolgen. |
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| 2. |
Die Unterzeichnung der notariellen Erbschaftsannahme
vor einem
spanischen Notar |
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Rechtspraktisch kann diese allerdings auch dadurch
ersetzt werden, dass die Erbschaftsannahme in
Vertretung, als sogenannter mündlich Bevollmächtigter,
von einem Rechtsanwalt vor Ort vorgenommen wird und der
Erbe diesen Vorgang vor einem Notar oder deutschen
Konsulat in seinem Wohnsitzstaat ratifiziert und damit
die notarielle Urkunde erst wirksam macht. So kann sich
im Einzelfall die praktische Mitwirkung ausser Haus auf
einen Ratifizierungstermin beim Notar um die Ecke oder
beim nächstgelegenen deutschen Konsulat beschränken.
Die Alternative zur Ratifizierung ist die Erstellung
einer spanischen notariellen Vollmacht. |
Für die Erstberatung zum Einstieg in die Abwicklung eines
Spaniennachlasses haben wir über die Erbfallhotline Spanien,
www.erbfallhotline-spanien.de
ein Anfrage-/ Auftragsformular ins Netz gegeben.
Die notwendige Beschaffung der Grundbuchdaten kann
bei genauer Angabe des Erblassernamens über den
Grundbuchauszug-Bestellservice
www.grundbuchauszug-spanien.de
erfolgen.
Auch die Beiziehung der weiterhin erforderlichen Dokumente
wie Sterbeurkunde, Bestätigung des spanischen
Testamentsregisters, Grundsteuerzahlungsnachweis, u.a.
können direkt über eine spezialisierte Anwaltskanzlei
erfolgen, welche zugleich für die optimierte Abwicklung in
Spanien, inklusive der steueroptimierten Wertfestsetzung,
Sorge trägt.
Im Bedarfsfall wird von dieser in Spanien auch direkt ein
Wertgutachten in Auftrag gegeben. Meist ist dessen
Erstellung selbst dann möglich, wenn der aktuelle Bewohner
die Möglichkeit des Hauszugangs nicht ermöglicht.
Die komplette weitere Abwicklung von Steuerzahlung und
Grundbucheintragung in Spanien kann ebenfalls anwaltsseits
auf den Weg gebracht werden.
Auch beim Immobilienkauf oder –verkauf in Spanien können
Käufer und Verkäufer weitestgehend entlastet werden und sich
auf die Urkundenratifizierung oder einmalige Anwesenheit
beim Notartermin beschränken.
Rechtssicherheit und Steueroptimierung können auch hier vom
Rechtsanwalt gewährleistet werden.
Allerdings sollte ein Haus- oder Appartementkäufer in
Spanien, - selbst wenn er sich sein Kaufobjekt per
Internetpräsentation ausgewählt hat -, die Kaufabwicklung
nicht vor persönlicher Inaugenscheinnahme der
Spanienimmobilie in die Wege leiten. Wichtig ist hier auch
das jeweilige Umfeld. Auch das muss stimmen.
Ansonsten gilt: Erledigung bequem von zu Hause aus, zu jeder
Tageszeit.
Erbrechtskanzlei Menth
für Spanien
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth
Manacor - Mallorca
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de