Lebensgefährten mit Immobilie in Spanien:
Nachhaltiger Handlungsbedarf zur Reduzierung der
Erbschaftssteuer:
50 %ige Erbschaftssteuer ist keine Seltenheit
Die ungünstigste Erbschaftssteuerklasse ist in Spanien und
Deutschland für Lebensgefährten vorgesehen.
Nur im deutschen Register für Lebenspartnerschaften
eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner profitieren
bei Vermögen in Deutschland von einem
Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 €.
Nur bei Spanienvermögen kommt auch dieser im Rahmen der
spanischen Erbschaftssteuer nicht zum Tragen.
Ein Beispiel: Erbt ein nichtehelicher Lebensgefährte vom
Partner eine Immobilie im Wert von 800.000 €, wird ihm das
spanische Finanzamt nahezu den hälftigen Wertbetrag von
400.000 € an Steuern in Rechnung stellen.
Hier gilt es, möglichst bereits vor dem Kauf der Finca
systematisch alle Gestaltungsmöglichkeiten fachmännisch
auszuloten.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
Fachkanzlei für Erbrecht & Immobilienrecht
Manacor - Mallorca
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