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Erbrechts-Newsletter II 10/2010

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strichel_hori

Lebensgefährten mit Immobilie in Spanien:
Nachhaltiger Handlungsbedarf zur Reduzierung der Erbschaftssteuer:
50 %ige Erbschaftssteuer ist keine Seltenheit


Die ungünstigste Erbschaftssteuerklasse ist in Spanien und Deutschland für Lebensgefährten vorgesehen.

Nur im deutschen Register für Lebenspartnerschaften eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner profitieren bei Vermögen in Deutschland von einem Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 €.

Nur bei Spanienvermögen kommt auch dieser im Rahmen der spanischen Erbschaftssteuer nicht zum Tragen.

Ein Beispiel: Erbt ein nichtehelicher Lebensgefährte vom Partner eine Immobilie im Wert von 800.000 €, wird ihm das spanische Finanzamt nahezu den hälftigen Wertbetrag von 400.000 € an Steuern in Rechnung stellen.

Hier gilt es, möglichst bereits vor dem Kauf der Finca systematisch alle Gestaltungsmöglichkeiten fachmännisch auszuloten.




Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
Fachkanzlei für Erbrecht & Immobilienrecht
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechtsinformationen: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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