Das spanische Erbrecht
Wann hat es Relevanz für deutsche, ausländische Familien?
Zwar kommt bei einem deutschen Vererber zweifelsfrei immer
das deutsche Erbrecht zur Anwendung. Trotzdem, so die
praktische Anwaltserfahrung, spielt das spanische Erbrecht
immer auch eine gewisse Rolle, warum?
Natürlich immer dann, wenn der vormals deutsche Vererber die
spanische Staatsangehörigkeit angenommen hat oder der
Lebensgefährte oder Ehegatte Spanier ist. Die erbrechtliche
Rechtsnachfolge nach diesem Personenkreis unterliegt dann
dem spanischen Recht.
Aber auch bei allen Erbfällen mit spanischem
Immobilieneigentum beeinflusst das spanische Erbrecht
zumindest die Erbfallabwicklung:
Ohne die nach dem spanischen Erbrecht vorgesehene notarielle
Erbschaftsannahme erfolgt keine Eintragung der Erben in das
spanische Grundbuch als Rechtsnachfolger.
So wird auch die theoretisch rein deutschrechtliche
Erbangelegenheit bei einem Grundstück in Spanien doch wieder
zu einem erbrechtlichen Zwitter.
Übrigens auch spanische Grundstücksangelegenheiten kennen
diese Zwitterstellung. Allerdings ist es hier das deutsche
Immobilien- oder Kaufrecht, welches in geringem Umfang bei
Beteiligung ausschliesslich deutscher Kaufvertragsparteien
in das sonst anwendbare spanische Recht hineinwirkt.
Günter Menth
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