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Wo sind wir denn - in Europa ?
Doppelte Begutachtung der Behinderteneigenschaft
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strichel_hori

Das spanische Erbschaftssteuergesetz sieht in Art. 20 einen besonderen Freibetrag für erbende behinderte Personen vor, in durchaus relevanter Grössenordnung von 40.000 €.

Sie haben als Erbe einen deutschen Behindertenausweis. Dieser sollte doch , vom vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und mit der Apostille für den internationalen Rechtsverkehr tauglich gemacht - zum Nachweis des anerkannten Behindertenstatus ausreichen, sollte man meinen.

Die zuständige Behörde auf den Balearen, IBAS, lässt allerdings wissen, dass dieses Vorgehen keineswegs ausreichend sei, vielmehr bedürfe es eines neuerlichen Verfahrens in Spanien für den Erhalt eines neuen Zertifikates, in welchem der Grad der Behinderung in Spanien festgestellt werden müsse, was etliche Monate dauern könne und sehr kompliziert sei. Der deutsche Behinderte müsse nach Spanien reisen und sich hier nochmals untersuchen lassen.

Aber Vorsicht, wenn Sie jetzt auf die spanische Bürokratie schimpfen.

In einem Verfahren einer Spanierin, die ihre Invalidenrente, - in Spanien offiziell anerkannt -, zum erweiterten Invalidenrentebezug im Hinblick auf die Arbeitsjahre in Deutschland geltend machen wollte, ergab sich ein nahezu deckungsgleiches Verhalten der deutschen Behörden: Ihre Invalidenstellung sollte nun von deutschen Behörden und Ärzten nochmals völlig neu geprüft und die Dame noch einmal neu untersucht werden.

Wie ist hier denn der doppelte Aufwand unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit der öffentlichen Haushalte gerechtfertigt?

Oder spekuliert man hier darauf, dass ein ausreichend grosser Prozentsatz betroffener Personen bei diesem absehbaren Aufwand genervt aufgibt ?

Die bürgernahe Verwaltung, häufig propagiert in Europa, wo bleibt sie denn ?

strichel_hori

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