Die Anwaltskanzlei Menth für Spanien hat ihre
Tätigkeitsschwerpunkte im deutsch-spanischen Immobilien- und
Erbrecht.
Im Rahmen unseres Schwerpunktes des internationalen
Erbrechtes haben wir deutsch – venezolanische Erbfälle mit
in unser Tätigkeitsfeld aufgenommen.
Und das ist kein Zufall:
In Venezuela wird ebenfalls spanisch gesprochen und
Rechtsanwalt Günter Menth hat u.a. in Venezuelas Hauptstadt
Caracas einen Teil seiner Studienzeit absolviert, neben dem
internationalen, auch das venezolanische Recht studiert.
Beraten werden kann bei Vermögen und/oder Wohnort in
Venezuela sowohl im Hinblick auf eine adäquate
Rechtsnachfolgegestaltung wie auch nach Eintritt des
Erbfalles unter Einbeziehung auch des venezolanischen sowie
des deutschen internationalen Privatrechtes.
Abwicklungen vor Ort erfolgen in Kooperation mit einem
venezolanischen Kollegen.
Anwaltskanzlei Menth Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito Internationales Erbrecht
Erbschaftsangelegenheiten und Nachlassabwicklumngen
mit Vermögen in Spanien oder Venezuela Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77 // Fax: 0034 - 971 - 55 93
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