|
Damit können Sie Ihre Immobilie lebzeitig nutzen und Ihren
Erben die spanische Erbschaftssteuer ersparen.
Auch wird damit ein Liquiditätsengpass im Alter überwunden,
namentlich auch die bisherige widersinnige Situation, dass
ältere Eigentümer mit werthaltigen Immobilien allein
altersbedingt trotz 100 %iger Wertabsicherung der Immobilie
keinen Bankkredit mehr erhalten.
Dieses in Mittel- und Südeuropa noch weniger bekannte und
gewöhnungsbedürftige Bank- oder Versicherungsprodukt hat
viele Namen: „Immobilienrente“, „Umkehrhypothek“, „Verkauf
gegen Rentenzahlung“ und kann als Leibrente oder Zeitrente
ausgestattet sein.
In England und Vereinigten Staaten schon als „reverse
mortage“ seit Jahrzehnten viel genutzt, wird diese Form der
Immobilienverrentung seit einigen Jahren auch in Spanien als
„hipoteca inversa“ angeboten.
In Deutschland wird diese Verrentung der Immobilie von
Sparkassen und Banken mit Programmen wie „Förder-
Immobilienrente“ oder „ImmoRentenPlus“ beworben.
Nun zu dem spezifisch positiven Nebeneffekt in Spanien:
Die Reduzierung der generell hohen Erbschaftssteuer und
weiteren Vorteilen dieses Bankproduktes:
Die Hauptvorteile für den älteren Immobilieneigentümer in
Spanien liegen klar auf der Hand:
|
* |
Lebenslängliche Weiternutzung der attraktiven
Wohnimmobilie in Spanien, sei es nun auf Mallorca, der
spanischen Mittelmeerküste oder den Kanaren
|
|
* |
Gleichzeitige Erhöhung der monatlichen Renteneinkünfte
|
|
* |
Das muss aber noch nicht alles sein
-
|
|
* |
auch die Alternative der Vermietung an Dritte kann
vertraglich vereinbart werden |
Und namentlich wenn nur entfernte Verwandte wie Nichten oder
Neffen oder gar nicht verwandte Personen als Erben vorgesehen
sind, kann auf diese Weise die sonst hohe, oft 40%ige, spanische
Erbschaftssteuer minimiert werden.
Und das funktioniert etwa so, dass Teile der monatlichen
Immobilienrente bereits lebzeitig an die Nichte als vorgesehene
Erbin für Serviceleistungen im Alter ausgezahlt oder im Rahmen
deutscher Schenkungssteuerfreibeträge übertragen werden.
Letztlich bedarf es hier immer einer auf die individuelle
Konstellation und Interessenlage abgestimmte Vertragsgestaltung.
Während in anderen Fällen das eigene fortgeschrittene
Lebensalter eher wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt, bei
der Rückwärtshypothek gilt das nicht:
Haben Sie die Altergrenze von sechzig Jahren noch nicht
überschritten haben sie schlechte Karten und müssen wohl für
dieses Gestaltungsmodell noch einige Jahre warten. Wenige
Anbieter beginnen bei der Altersuntergrenze von sechzig Jahren.
Nach dem Uberschreiten des 65. Lebensjahres jedenfalls sind
insoweit keine Probleme mehr zu erwarten.
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auf unserer
Website:
http://www.erbrechtskanzlei-spanien.de/immorecht/priv/priv100.htm
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Fachkanzlei für deutsch-spanische
Immobilien- und Erbangelegenheiten
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de |