Insbesondere wenn Kinder in diese Ehe mitgebracht
werden, besteht nachhaltiger Regelungsbedarf. Mögliche
Regelungsinhalte sind hier Gütertrennung und wechselseitiger
Unterhaltsverzicht.
Für typische Familiensituationen haben sich hier entsprechende
Grundmodelle herausgebildet, welche dann noch auf individuelle
konkrete Situation anzupassen sind.