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Erbfall in Spanien
- Was passiert mit dem PKW im Nachlass ?
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strichel_hori

Verkauf oder Überführung in ein anderes Land sind erst nach notarieller Erbschaftsannahme und Berücksichtigung des PKW bei der Erbschaftssteuerzahlung möglich.

Praktikabel kann es sein, über den Abschluss eines privaten Verkaufsvertrages mit Anzahlung bereits eine verbindliche Verkaufsregelung seitens des Erben zu schaffen. Bei einem deutschen Vererber und damit massgeblichem deutschen Erbrecht ist der Erbe des PKW jedenfalls bereits mit dem Erbfall dessen Eigentümer geworden, wenngleich er in Spanien nur schwerlich im rechtlichen Sinne darüber verfügen kann.

Den Besitzer des  Autos trifft in Spanien bis zur Erbschaftsannahme die Pflicht, der Verkehrsbehörde über die aktuelle Situation Mitteilung zu machen und einige Dokumente vorzulegen, u. a. einen von den Erben unterzeichneten Antrag und das Original des Ausweises des neuen Eigentümers.

Weitere Anforderungen gibt es für beruflich genutzte Fahrzeuge in Form der Vorlage des Gewerbesteuerzahlungsnachweises, Impuesto de Actividades Economicas, sowie bei Ausländern, eine Information über weitere Eigentümerstellungen in Spanien auf den Vererber zugelassener Fahrzeuge.

Die Empfehlung: Möglichst zeitnah die notarielle Erbschaftsannahme zu realisieren, um weiteren behördlichen Zwischenaufwand zu minimieren.
 
strichel_hori

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