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ERBRECHTSKANZLEI FÜR
SPANIENVERMÖGEN -
was ist das ? |
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Die fachliche
Spezialisierung führt zu einem geografisch grösserem
Tätigkeitsgebiet: Deutschland- und spanienweit. Je 40 Prozent
der Mandantschaft wohnt in Deutschland und Spanien, weitere 10 %
in Österreich und in der Schweiz. Die restlichen 10 % sind
weltweit verstreut.
Die gerichtliche Tätigkeit beschränkt sich allerdings praktisch
auf die Kernländern Deutschland und Spanien.
Bei deutscher Nationalität des Vererbers finden die zentralen
Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten statt. Flug- und
Bahnreisen in ganz Deutschland sind dann angesagt. Das
Anwaltsbüro wird für jeweils einen Tag mobil. Da man natürlich
nicht derart viel Arbeitszeit auf dem Weg lassen kann, reisen
zumindest einige aktuelle Akten und das Diktiergerät mit. Die
Erbrechtskanzlei für Spanien ist in Deutschland auf Reisen.
Und wenn der angereiste Rechtsanwalt mit einem wenig ergiebigen
Gerichtstermin konfrontiert wird, - Zeuge kurzfristig erkrankt,
Vertagung aus formellen Gründen u.a.-, dann ist dies vom
fahrenden Büro eher zu verkraften.
Zugleich verliert die Landkarte in Deutschland weisse Flecken,
die Städte mit Gerichtsstandorten werden zum Begriff, die
Gerichtsgebäude zu den bekanntesten Gebäuden.
Mitunter gelingt auch ein Blick über den Gerichtstellerrand.
Zeit noch für eine Stunde Oktoberfest in München oder die dort
beheimatete Mandantschaft gibt in Oldenburg bei der Tasse Kaffee
Einblick in ihre Heimatregion, nach dem Gerichttermin, wenn die
Spannung etwas gewichen ist.
Die Geschäftreisen in Spanien führen den deutschen
Erbrechtsanwalt für Spanien eher selten zu spanischen Gerichten.
Zielpunkte sind dort eher Notariate oder Banken. Zur
Beschränkung der Reisetätigkeit wird man allerdings vorzugsweise
als Bevollmächtigter bei notariellen
Erbschaftsannahmeerklärungen die Notariate in der Nähe des
eigenen Kanzleistandortes zur Abwicklung auswählen.
Die eingespielte Zusammenarbeit kommt schliesslich auch der
eigenen Mandantschaft zugute. Bei eigenem Kanzleistandort auf
Mallorca profitiert zudem auch die Mandantschaft von den guten
Flugverbindungen und mitunter werden dort einige Ferientage
angehängt.
Das Haupttätigkeitsfeld der auf Spanien spezialisierten
Erbrechtskanzlei allerdings ist das rechtsgutachterliche. Es
gilt die individuell, - auch erbschaftssteuerlich -, günstigste
Vermögensnachfolge für Spanienvermögen zu erarbeiten. Hier
genügt es nicht, deutscher oder spanischer Erbrechtsspezialist
zu sein. Die Kombination ist hier gefragt, das Beherrschen
beider Sprachen schlichtweg eine unabdingbare Voraussetzung.
Die richtige Lösung verschafft der Klientel hier oft
Vermögensvorteile in der Grössenordnung von mehreren zehn- oder
hunderttausend Euros. Hier an Beratungskosten zu sparen kann
einer Familie teuer zu stehen kommen.
Schliesslich wird man als Erbrechtsanwalt, - hätten Sie das
gedacht? -, mit gewisser Regelmässigkeit zum Detektiv. Hier gilt
es für Miterben oder Pflichtteilsberechtigte aktuelles oder
früheres Spanienvermögen aufzuspüren. Hier helfen öffentliche
Register, Kontakte und das Praxiswissen, wie man in Spanien
indirekt wichtige Informationen erhalten kann. Da kann einem
mitunter die Vorgabe nützlich sein, für eine andere Person
Steuern zahlen zu wollen.
Für die Erbrechtskanzlei in Spanien oft hinderlich ist das
spanische Vollmachtsrecht:
Bei Vollmachtsanwendung in Spanien gilt das spanische
Vollmachtsrecht. Dieses nämlich ist äusserst formal. Prinzipiell
soll in der Vollmacht jede Handlung zu der man bevollmächtigt
ist, zumindest abstrakt bezeichnet werden; bei Verfügungen über
Immobilien müssen diese genau beschrieben werden.
So werden in Deutschland Berge für Spanien untauglicher
Vollmachten erstellt. Selbst als auf Spanien spezialisierter
Erbrechtler empfiehlt es sich hier oft den Vollmachtsinhalt mit
dem zur weiteren Regelung anvisierten Notariat abzusprechen.
Die Folge bei Banken als Adressaten: endlose Diskussionen mit
dem Hausjuristen der spanischen Bank. Mitunter ist das Problem
auch seitens der Bank hausgemacht, da Vollmachten falsch
übersetzt oder ausgelegt werden.
Und was ist noch typisch für die Erbrechtskanzlei für Spanien:
Bei Kommunikation per e-mail und Fax lernt man die Mandantschaft
häufig erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt des
Mandantsverhältnisses und mitunter auch überhaupt nicht
persönlich kennen.
Anwaltswebsite und Online-Service spielen naturgemäss eine
grössere Rolle als schneller Kommunikationsweg. |
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