Wann brauchen Sie einen deutschen oder deutschsprachigen Rechtsanwalt in Spanien
?
Immer dann wenn Sie
der spanischen Sprache nicht hinreichend mächtig sind oder trotz Rechtsfall in
Spanien oder mit Spanienbezug Teilgebiete des deutschen Rechts einschlägig sind.
Wenn Sie Eigentum in Spanien zu erwerben beabsichtigen, benötigen Sie in Spanien
praktisch immer einen deutschsprachigen Rechtsanwalt um diese
Immobilieninvestition rechtssicher zu Ende zu führen.
Wenn Sie die hohen spanischen Erbschaftssteuern minimieren möchten, benötigen
Sie einen auf Erbrecht spezialisierten deutschen Rechtsanwalt, der zudem auch
mit dem spanischen Rechtskreis praktisch vertraut ist.
Wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter mit einem deutsch-spanischen
Erbfall konfrontiert sind benötigen Sie kurzfristig einen erfahrenen
Erbschaftsanwalt für Spanien, damit sich ihre Erbschaft in Spanien nicht
„verflüchtigt“.
Wenn Sie mit einer deutsch-spanischen Vertragsangelegenheit befasst sind,
benötigen Sie einen deutschsprachigen Wirtschaftsanwalt.
In unserer heute sehr difizierten Wirtschaftwelt beherrscht kein einzelner
Anwalt mehr eine nationale Rechtsordnung, umso weniger zwei nationale
Rechtskreise, welche bei deutsch-spanischen Rechtsfällen tangiert zu werden
pflegen.
Unsere Kanzlei hat sich als Erbrechts – und Immobilienrechtskanzlei für Spanien
auf die optimale Beratung und Begleitung ihrer Immobilieninvestition in Spanien
spezialisiert und legen Wert darauf ihnen mit vorausschauenden
Gestaltungsvorschlägen alle erschließbaren Vorteile zukommen zu lassen.
Rund um ihre Immobilie in Spanien ist unsere Kanzlei also der richtige direkte
Anwaltspartner.