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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 07/2010

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strichel_hori


Als deutscher Insolvenzverwalter,
was tun Sie bei Massevermögen in Spanien?


Unser Arbeitsschwerpunkt Spanien hatte in den letzten Jahren dazu geführt, dass wir mit ansteigender Häufigkeit von deutschen Insolvenzverwaltern kontaktiert wurden.

Entweder das Spanienvermögen in der Insolvenzmasse ist bereits bekannt, oder es besteht eine diesbezügliche Vermutung.

Handelt es sich um eine Immobilie, kann nicht nur die aktuelle Eigentumssituation per Grundbuchauszug festgestellt werden, sondern auch per historischem Grundbuchauszug in Form einer amtlichen Zertifizierung der Wandel der Eigentumssituation im Ablauf der Zeit nachvollzogen werden.

Hier treten dann häufig Versuche zu Tage, bei bevorstehender Insolvenz, oder mitunter auch bei gezielt herbeigeführter, die eigene Eigentümerstellung hinter mehr oder weniger verschachtelten Gesellschaftskonstruktionen zu verstecken.

Diese Eigentümerstellungen gilt es dann per Handelsregisterauszügen weiter zu verfolgen, wobei der wahre und wirtschaftliche Eigentümer oft nicht als Anteilsinhaber, sondern als Geschäftsführer, - spanisch „administrador“ oder Bevollmächtigter der Gesellschaft zu Tage tritt.

Derartige vorgeschaltete Aufklärungen dienen dann als Beweisgrundlage, um spanische Vermögenswerte wieder der Insolvenzmasse zuzuführen.

Oft ist zunächst der Verkehrswert der spanischen Immobilie festzustellen, wobei spanienweit tätige Gutachtergesellschaften mit eingeschaltet werden können.

Wertgutachten können in der Praxis auch dann erstellt werden, wenn aktuell ein Zugang zum Grundstück oder zu den Innenräumen der Immobilie nicht möglich ist. Im Gutachten wird dann hierauf und den sich damit ergebenden Wertspielraum hingewiesen.

Schwieriger ist der Einstieg, wenn es nur eine „Immobilienvermutung“ in Spanien gibt.

Je mehr konkrete Hinweise desto grösser ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass auch hier eine intelligente Recherche zum Erfolg führt.

Mitunter geben vermeintlich nebensächliche Vorkommnisse, wie ein vor zehn Jahren nicht zustellbarer Bussgeldbescheid, den entscheidenden Hinweis.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Länderschwerpunkt Spanien
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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