1. |
Was
ist eine umgekehrte Hypothek ? |
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Dies
ist ein neues Bankprodukt, welches es
Immobilieneigentümern ermöglicht, ohne Nachweis eigenen
hohen Einkommens noch im Alter die eigene Immobilie zur
Rentenerhöhung zu belasten.
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2. |
Seit
wann gibt es diese Möglichkeit ? |
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In
Grossbritannien bereits seit 1965, in den USA seit 1989
und in Spanien wird dieses Bankprodukt nunmehr seit
einigen Jahren auch angeboten, u.a. von der Banco Sabadell,
zunehmend aber von allen Banken.
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3. |
Wann
ist diese Rentenerhöhung für Sie interessant ? |
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Nun,
zunächst dann, wenn Sie Ihre monatliche Rente erhöhen
möchten, und wer möchte dies nicht.
Weiterhin dann, wenn Ihre Kindergeneration finanziell
ausreichend selbst versorgt ist, oder Sie ausdrücklich
niemandem etwas vererben möchten.
Bei entfernten oder nicht verwandten Erben kann so die
hohe spanisiche Erbschaftssteuer reduziert werden.
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4. |
Wie
funktioniert die umgekehrte Hypothek ? |
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Sie
belasten Ihre Immobilie schrittweise gegen eine monatliche
Rentenauszahlung. Sie bleiben allerdings Eigentümer
derselben und können diese, bei entsprechender
Vereinbarung, auch weiterhin verkaufen. Meist wird dieses
Bankprodukt ab dem 65. Lebensjahr angeboten und kann
entweder zeitlich befristet oder auf Lebenszeit
abgeschlossen werden.
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5. |
Wie
wird mit den „Risiken“, etwa des statistisch vorzeitigen
oder späteren Versterben umgegangen? |
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Insoweit können Zusatzversicherungen abgeschlossen werde,
sowohl zugunsten der finanzierenden Bank wie auch
zugunsten der Erben. Die Risiken der Zahlungsunfähigkeit
des Gläubigers werden übrigens bei Bankhypotheken ebenso
vermieden, wie diejenigen des Wertverfalles.
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6. |
Gibt
es in Spanien eine gesetzliche Regelung ? |
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Es
existiert eine Gesetzesvorlage vom 03. März 2007.
Hierzu sei angemerkt, dass das Prinzip der Privatautonomie
der Vertragsparteien auch künftig individuelle, hiervon
abweichende Regelungen, erlauben wird.
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7. |
Und
die Kosten ? |
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Mit
Kosten in Höhe von 3 – 5 % des Immobilienwertes ist hier
zu rechnen. Die Notwendigkeit der notariellen Abwicklung
und Besteuerung mit der 1 %igen Dokumentesteuer, AJP,
sind hier einige der Kostenposten. Ebenso sind
Schätzkosten der Immobilie und Bankkommissionen zu
berücksichtigen. Versicherungen und Kosten der
anwaltlichen Überprüfung und Optimierung des Vertrages
kommen hinzu.
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8. |
Gibt
es auch steuerliche Vorteile ? |
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Auch
diese gibt es. So etwa die Vermeidung der 18 %igen
Verkaufsgewinnbesteuerung in Spanien. Denkbar sind auch
Einsparungen von Vermögens- und Erbschaftssteuer bei
Immobilieneigentum in Spanien.
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9. |
Wie
erfolgt die Vertragsüberprüfung ? |
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Hier
ist die Vertragsvorlage auf ihre individuelle Tauglichkeit
einerseits zu prüfen und Optimierungen im Hinblick auf die
jeweilige Zielrichtung und Risikolage vorzunehmen. Denkbar
ist auch, für das Bankgespräch gewisse Eckpfeiler vorab
zufixieren.
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10. |
Bezeichnen die
Begriffe der umgekehrten Hypothek und Verrentung der
Immobilie den gleichen Gegenstand? |
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Einerseits gibt es eine Vielzahl von
Bezeichnungen für den im wesentlichen gleichen Gegenstand:
"Rückwärts-Hypothek", "Umkehrhypothek", "Immobilienrente"
und "Verkauf gegen Ratenzahlung" können gleiche
Inhalte haben, ebenso wie das englische reverse mortage
oder das spaniche hípoteca inversa.
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11. |
Wie optimiert man die vertragliche
Ausgestaltung? |
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Es sind hier der vertraglichen
Ausgestaltung kaum Grenzen gesetzt. Die Immobilie kann
also im Eigentum des Immobilienrentenbeziehers verbleiben
oder auch nach Auszahlung des Gegenwertes in das Eigentum
des Darlehnsgebers übergehen.
Möglich ist auch eine Teilverrentung mit Vererbung des
Restwertes. Gerade diese Kombination kann die spanische
Erbschaftssteuer optimiert reduzieren. In diesem Fall gilt
es zunächst, den individuellen Bedarf festzustellen.
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