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Für Immobilieneigentümer in Spanien:
Die umgekehrte Hypothek sichert Ihnen ein erhöhtes Renteneinkommen

- Die wichtigsten Fragen und Antworten
  von Rechtsanwalt Menth, Mallorca

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strichel_hori

1.

Was ist eine umgekehrte Hypothek ?

 

Dies ist ein neues Bankprodukt, welches es Immobilieneigentümern ermöglicht, ohne Nachweis eigenen hohen Einkommens noch im  Alter die eigene Immobilie zur Rentenerhöhung zu belasten.
 

2.

Seit wann gibt es diese Möglichkeit ?

 

In Grossbritannien bereits seit 1965, in den USA seit 1989 und in Spanien wird dieses Bankprodukt nunmehr seit einigen Jahren auch angeboten, u.a. von der Banco Sabadell, zunehmend aber von allen Banken.
 

3.

Wann ist diese Rentenerhöhung für Sie interessant ?

 

Nun, zunächst dann, wenn Sie Ihre monatliche Rente erhöhen möchten, und wer möchte dies nicht.

Weiterhin dann, wenn Ihre Kindergeneration finanziell ausreichend selbst versorgt ist, oder Sie ausdrücklich niemandem etwas vererben möchten.

Bei entfernten oder nicht verwandten Erben kann so die hohe spanisiche Erbschaftssteuer reduziert werden.
 

4.

Wie funktioniert die umgekehrte Hypothek ?

 

Sie belasten Ihre Immobilie schrittweise gegen eine monatliche Rentenauszahlung. Sie bleiben allerdings Eigentümer derselben und können diese, bei entsprechender Vereinbarung, auch weiterhin verkaufen. Meist wird dieses Bankprodukt ab dem 65. Lebensjahr angeboten und kann entweder zeitlich befristet oder auf Lebenszeit abgeschlossen werden.
 

5.

Wie wird mit den „Risiken“, etwa des statistisch vorzeitigen oder späteren Versterben umgegangen?

 

Insoweit können Zusatzversicherungen abgeschlossen werde, sowohl zugunsten der finanzierenden Bank wie auch zugunsten der Erben. Die Risiken der Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers werden übrigens bei Bankhypotheken ebenso vermieden, wie diejenigen des Wertverfalles.
 

6.

Gibt es in Spanien eine gesetzliche Regelung ?

 

Es existiert eine Gesetzesvorlage vom 03. März 2007.

Hierzu sei angemerkt, dass das Prinzip der Privatautonomie der Vertragsparteien  auch künftig individuelle, hiervon abweichende Regelungen, erlauben wird.
 

7.

Und die Kosten ?

 

Mit Kosten in Höhe von 3 – 5 % des Immobilienwertes ist hier zu rechnen. Die Notwendigkeit der notariellen Abwicklung und Besteuerung mit der 1 %igen  Dokumentesteuer, AJP, sind hier einige der Kostenposten. Ebenso sind Schätzkosten der Immobilie und Bankkommissionen zu berücksichtigen. Versicherungen und Kosten der anwaltlichen Überprüfung und Optimierung des Vertrages kommen hinzu.
 

8.

Gibt es auch steuerliche Vorteile ?

 

Auch diese gibt es.  So etwa die Vermeidung der 18 %igen Verkaufsgewinnbesteuerung in Spanien. Denkbar sind auch Einsparungen von Vermögens- und Erbschaftssteuer bei Immobilieneigentum in Spanien.
 

9.

Wie erfolgt die Vertragsüberprüfung ?

Hier ist die Vertragsvorlage auf ihre individuelle Tauglichkeit einerseits zu prüfen und Optimierungen im Hinblick auf die jeweilige Zielrichtung und Risikolage vorzunehmen. Denkbar ist auch, für das Bankgespräch gewisse Eckpfeiler vorab zufixieren.
 
10. Bezeichnen die Begriffe der umgekehrten Hypothek und Verrentung der Immobilie den gleichen Gegenstand?
Einerseits gibt es eine Vielzahl von Bezeichnungen für den im wesentlichen gleichen Gegenstand:
"Rückwärts-Hypothek", "Umkehrhypothek", "Immobilienrente" und "Verkauf gegen Ratenzahlung" können gleiche Inhalte haben, ebenso wie das englische reverse mortage oder das spaniche hípoteca inversa.
 
11. Wie optimiert man die vertragliche Ausgestaltung?
Es sind hier der vertraglichen Ausgestaltung kaum Grenzen gesetzt. Die Immobilie kann also im Eigentum des Immobilienrentenbeziehers verbleiben oder auch nach Auszahlung des Gegenwertes in das Eigentum des Darlehnsgebers übergehen.

Möglich ist auch eine Teilverrentung mit Vererbung des Restwertes. Gerade diese Kombination kann die spanische Erbschaftssteuer optimiert reduzieren. In diesem Fall gilt es zunächst, den individuellen Bedarf festzustellen.
 
strichel_hori

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