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Der Immobilienkauf in Spanien ist schon längere Zeit abgewickelt – jetzt erhalten Sie eine Steuernachzahlungsaufforderung auf der Basis einer Immobilienschätzung durch das Finanzamt – was tun ?  zurück
strichel_hori

Damit hatten Sie gar nicht mehr gerechnet. Im übrigen war das Gebäude im Zeitpunkt des Ankaufes in einem derart schlechten Zustand, dass es angesichts der notwendigen Renovierungskoten sicherlich nicht erheblich mehr Wert war, als der in der notariellen Urkunde angegebene Kaufpreis.

Was also kann man tun?
- Prüfen, ob die Beanstandungsmöglichkeit des Finanzamtes schon verjährt ist.
- Fristgerecht Widerspruch einlegen und den tatsächlichen Minderwert wegen des
  besonders schlechten Hauszustandes geltend machen und gegebenenfalls per
  Schätzgutachten nachweisen.

Das spanische Finanzamt nämlich hatte Ihren Immobilienwert auf der Basis einiger Parameter wie Wohnfläche, Baujahr, Ein- oder Mehrfamilienhaus u.a. ermittelt.

Übrigens, eine ähnliche Schätzung können Sie vor Ankauf bereits vornehmen lassen, um die Gefahr einer Nachschätzung durch das Finanzamt zu ermeiden.

Aber bedenken sie eines:

Der Aufwand der Widerspruchseinlegung macht nur dann Sinn, wenn es sich um eine relevante Nachforderungssumme handelt und sie gute Aussichten haben, den tatsächlichen niedrigen Marktpreis der Immobilie im Zeitpunkt des Ankaufes beweisen können.

Und das spanische Finanzamt hat die Tendenz, nur Feststellungen in öffentlichen Urkunden zu ihren Gunsten anzuerkennen.

strichel_hori

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