Damit hatten Sie gar nicht mehr gerechnet. Im übrigen
war das Gebäude im Zeitpunkt des Ankaufes in einem derart
schlechten Zustand, dass es angesichts der notwendigen Renovierungskoten
sicherlich nicht erheblich mehr Wert war, als der in der notariellen
Urkunde angegebene Kaufpreis.
Was also kann man tun?
- Prüfen, ob die Beanstandungsmöglichkeit des Finanzamtes
schon verjährt ist.
- Fristgerecht Widerspruch einlegen und den tatsächlichen
Minderwert wegen des
besonders schlechten Hauszustandes geltend machen und
gegebenenfalls per
Schätzgutachten nachweisen.
Das spanische Finanzamt nämlich hatte Ihren Immobilienwert
auf der Basis einiger Parameter wie Wohnfläche, Baujahr,
Ein- oder Mehrfamilienhaus u.a. ermittelt.
Übrigens, eine ähnliche Schätzung können
Sie vor Ankauf bereits vornehmen lassen, um die Gefahr einer
Nachschätzung durch das Finanzamt zu ermeiden.
Aber bedenken sie eines:
Der Aufwand der Widerspruchseinlegung macht nur dann Sinn,
wenn es sich um eine relevante Nachforderungssumme handelt
und sie gute Aussichten haben, den tatsächlichen niedrigen
Marktpreis der Immobilie im Zeitpunkt des Ankaufes beweisen
können.
Und das spanische Finanzamt hat die Tendenz, nur Feststellungen
in öffentlichen Urkunden zu ihren Gunsten anzuerkennen.
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