Das kommt
häufig vor: Die vererbte Immobilie in Spanien hat bereits
längere Zeit leer gestanden oder aber im letzten Jahrzehnt
wurden keine Erhaltungsinvestitionen mehr getätigt.
Geht dann die Zielrichtung dahin, möglichst zeitnah
weiterzuverkaufen, gilt es zunächst darum, vor Ort die besten
Verkaufskontakte zu erschliessen, etwa Kaufinteressenten,
welche das Entwicklungspotential der Immobilie zu schätzen
wissen.
A proposito „schätzen“, eine Wertschätzung für einige hundert
Euro könnte Aufschluss geben, welchen realistischen
Verkaufspreis man in Ansatz bringen sollte.
Auch lohnt es sich häufig, mit Makler und Architekten
abzuklären, ob gewisse Investitionen sinnvollerweise noch vor
dem Verkauf getätigt oder Ergänzungsarbeiten oder
Schönheitsreparaturen vorab durchgeführt werden sollten.
Neben der rechtlichen Beratung und steuerlichen Beratung sowie
der in Spanien erforderlichen Erbschaftsannahme und
Immobilienumschreibung kann eine derartige Investition der
„Veredelung“ den Erben erhebliche Vorteile erbringen.
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