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Erbengemeinschaft mit Immobilie in Spanien
- Erst Veredelung oder gleich Weiterverkauf ?
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strichel_hori

Das kommt häufig vor: Die vererbte Immobilie in  Spanien hat bereits längere Zeit leer gestanden oder aber im letzten Jahrzehnt wurden keine Erhaltungsinvestitionen mehr getätigt.

Geht dann die Zielrichtung dahin, möglichst zeitnah weiterzuverkaufen, gilt es zunächst darum, vor Ort die besten Verkaufskontakte zu erschliessen, etwa Kaufinteressenten, welche das Entwicklungspotential der Immobilie zu schätzen wissen.

A proposito „schätzen“, eine Wertschätzung für einige hundert Euro könnte Aufschluss geben, welchen realistischen Verkaufspreis man in Ansatz bringen sollte.

Auch lohnt es sich häufig, mit Makler und Architekten abzuklären, ob gewisse Investitionen sinnvollerweise noch vor dem Verkauf getätigt oder Ergänzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen vorab durchgeführt werden sollten.

Neben der rechtlichen Beratung und steuerlichen Beratung sowie der in Spanien erforderlichen Erbschaftsannahme und Immobilienumschreibung kann eine derartige Investition der „Veredelung“ den Erben erhebliche Vorteile erbringen.

 

strichel_hori

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