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Deutsch und Spanisch,
Englisch, Französisch, Italienisch und Katalan.
Wir beraten auch österreichische,
Schweizer und niederländische Staatsangehörige,
insbesondere unter Einbeziehung der jeweiligen nationalen
Erbrechte.
Wir bieten Ihnen: |
den Service einer deutschen und einer
spanischen Anwaltskanzlei in Kooperation mit spanischen
Kollegen
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Spezialisierung auf deutsch-spanische
Rechtsangelegenheiten
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Zweisprachigkeit von Anwälten
und Kanzleipersonal
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außergerichtliche und gerichtliche
Anspruchgeltendmachung in Spanien und Deutschland |
Ihr Partner für:
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einen rechtssicheren Immobilienerwerb
in Spanien
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die testamentarische Gestaltung der Vermögensnachfolge
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die rechtliche Begleitung von Bau- und
Investitionsprojekten in Spanien
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Geschäftstätigkeit in Spanien
und Deutschland |
Unser Doppelstandort
- Ihr Vorteil
Für weitere Informationen:
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