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Wohnort Mallorca - Gerichtsprozesse in Deutschland.
Wie ist das möglich ?
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strichel_hori

Das kommt häufiger vor, als man denkt, insbesondere, wenn Sie, wie die meisten auf Mallorca lebenden Deutschen, noch Wurzeln in Deutschland haben.

Namentlich bei Erbprozessen gibt es häufig die Konstellation, dass alle Beteiligte nach Spanien ausgewandert sind, der Prozess über die Erbansprüche aber gleichwohl in Deutschland beim Gericht des letzten Wohnortes des Erblassers in Deutschland stattfindet.

Sie fragen nach der Rechtsgrundlage ?

Diese Möglichkeit der Klage in Deutschland eröffnet § 27 der deutschen Zivilprozessordnung, ZPO und folgt dem Grundssatz dass die örtliche deutsche Zuständigkeitsregelung zugleich die internationale Regelung beinhaltet.

Das ist auch sinnvoll, denn bei deutscher Staatsangehörigkeit kommt das deutsche Erbrecht zur Anwendung und es spricht eine gewisse Plausibilität dafür, dass das deutsche Erbrecht von einem deutschen Gericht besser ausgewandt werden kann, als von einem spanischen oder gar einem indonesischen, wenn die Familie dorthin ausgewandert ist.

Der Weg zu einem deutschen Gericht ist aber auch immer dann eröffnet, wenn die beklagte Privatperson in Deutschland wohnt oder das beklagte Unternehmen dort Sitz oder Niederlassung hat.

Bei Unterhaltsstreitigkeiten genügt es, wenn der Kläger einen Wohnsitz in Deutschland hat. So können Eltern oder Kinder ihren auf Mallorca wohnenden Sohn respektive Vater in Deutschland auf Unterhalt verklagen.

Mitunter bestimmt auch der Lageort der Streitsache in Deutschland den deutschen Gerichtsort. Dies gilt bei Streitigkeiten über dingliche Rechte an deutschen Immobilien ebenso wie bei Pacht- und Mietverträgen.

Wird die vertragsprägende Dienstleistung bei internationalen Vertragspartnern in Deutschland erbracht, so kann dies unter Kaufleuten nach § 29 ZPO den deutschen Gerichtsstand begründen.

Wird eine unerlaubte Handlung, etwa ein Betrug in Deutschland gegen Sie begangen, können Sie die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche ebenfalls dort geltend machen, auch wenn sich die Beteiligten sonst nicht in Deutschland aufhalten.

Selbst wenn sich Ihr Schuldner mit unbekanntem Aufenthaltsort ins Ausland abgesetzt hat, bleibt eine Klage mit sogenannter öffentlicher Zustellung in Deutschland möglich. Wer seinen künftigen Aufenthaltsort beim Wegzug aus Deutschland verheimlicht, trägt also ein grosses Risiko von Prozessen gegen ihn erst gar nichts zu erfahren.

Schliesslich eröffnet der Gerichtsstand der Widerklage des § 33 ZPO respektive Art. 6 EuGVÜ Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gegenforderungen ebenfalls in Deutschland geltend zu machen, wenn Sie dort von einer Gegenpartei mit einem Prozess „überzogen“ werden, selbst dann, wenn für Ihre Gegenforderungen sonst der deutsche Gerichtsstand nicht eröffnet wäre. Sicherlich eine sinnvolle Regelung.

Die massgebliche vorrangige Rechtsgrundlage internationaler Zuständigkeit sind bei Vertragsstaaten des europäischem Gerichtsstandes- und Vollstreckungsabkommens im übrigen deren Art. 2 ff. EuGVÜ; nicht allerdings für das Gebiet des Erbrechtes, welches von diesem internationalen Abkommen nicht miterfasst ist.

Seit einigen Jahren ist jedem Anwalt mit auch deutscher Zulassung die deutschlandweite Gerichtstätigkeit eröffnet. Die Folge: Bei Spezialisierung auf deutsch-spanische Erbangelegenheiten können jetzt sämtliche Erbprozesse in ganz Deutschland mit Vermögen in Spanien ohne weiteren im jeweiligen Landgerichtsbezirk ansässigen Kollegen direkt vom spezialisierten Anwalt geführt werden. Entsprechendes gilt auch für andere Rechtsgebiete.


Hier finden Sie den Gerichtskostenrechner



 

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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