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Die Ausgangsfrage lautet immer: Wo liegt mein Problem?
Haben Sie diese Fragestellung zutreffend konkretisiert, ist
der Weg zur Lösung nicht mehr allzu weit.
Hat Ihre Familie Vermögen in Spanien, dann jedenfalls haben
Sie in der Regel auch ein Erbschaftssteuerproblem. Problem
erkannt, Fachmann benannt.
Sie gehen einfach zu einem in Spanien auf
Erbschaftssteuerrecht spezialisierten Steuerberater? Nur
finden Sie einen derartigen spanischen
Erbschaftssteuerfachmann wohl kaum, nicht in den spanischen
gelben Seiten „páginas amarillas“ und auch schwerlich im
Internet unter dieser Berufsbezeichnung. Der spanische
Steuerberater „asesor fiscal“ findet im Deutschen oft mit
„Buchhalter“ seine treffendere Übersetzung.
Aber konkretisieren wir die Fragestellung zunächst. Zu
welchem genauen Zweck benötigen Sie denn Ihren
Erbschaftssteuerexperten?
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1.
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Zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien?
War der Vererber nicht in Spanien berufstätig, dann
genügt hierzu wirklich oft die Einschaltung einer
Gestoría, zu deutsch „Büro für Verwaltungsabwicklungen“
durch das die Erbschaftsannahmeerklärung
protokollierende spanische Notariat.
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2. |
Zur Formulierung des Einspruches
gegen einen spanischen Erbschaftssteuerbescheid?
Dann sind Sie bei einem spezialisierten Anwalt richtig.
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3. |
Will Ihre Familie systematisch die
spanische Erbschaftssteuer minimieren?
Dann wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen auf
Erbrecht bei Spanienvermögen spezialisierten
Rechtsanwalt.
„Frühzeitig“ nicht deshalb, weil einem deutschen
Eigentümer in Spanien keine längere Lebenserwartung
zugestanden wird. Der Grund liegt viel mehr darin, dass
das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten welches dem
spanischen Erbschaftssteuerfachmann zur Verfügung steht
um so grösser ist je frühzeitiger er als
„Erbschaftssteuerberater“ zu Rate gezogen wird. Am
besten also bereits im Zeitraum vor dem notariellen
Eigentumserwerb in Spanien.
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Das grösste Potential zur Reduzierung der spanischen
Erbschaftssteuer, - bei Steuersätzen zwischen 7 % - 81 % -,
liegt in der systematischen Rechts- und Steuergestaltung. Sie
lassen sich also ein entsprechendes Erbschaftssteuergutachten
erstellen und dann entscheiden Sie.
Hier liegt das zentrale Tätigkeitsfeld der
Erbschaftssteuerberatung bei Spanienvermögen mit
Einsparpotentialen oft im 6-stelligen Eurobereich.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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