In einem
spanischen Fernsehquiz wurde kürzlich die Frage nach der
Region Spaniens mit den meisten Landhotels gestellt. Die
Antwort: Die Balearen und konkret Mallorca.
Wer allerdings hier mit dem Gedanken spielt ein Landhotel zu
eröffnen, sollte sich vorab genauestens informieren, um
Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Vorgehensweise „Erst erstellen und dann nachgenehmigen
lassen“ funktioniert nicht mehr. Mit Dekret von 1995 und
dazugehöriger Ausführungsverordnung gibt es genaue
gesetzlichen Regelungen.
Unterschieden wird zwischen den vier Kategorien
1. Landhotel
2. Agrotourismus
3. Dorfhotel
4. Sonstige Einrichtungen
Wer nicht die Existenz eines zentralen Wohnhauses seit dem 01.
Januar 1940 mit Grundstücksfläche von über 50.000 m2 aufweisen
kann, dem bleibt die Alternative Landhotel verschlossen.
Bleibt die Alternative eines Agrotourismusbetriebes, aber auch
nur bei Existenz eines Wohngebäudes mit Baujahr vor 1960.
Zudem muss eine Restlandwirtschaft nachgewiesen werden.
Gleichwohl sind diese Rahmenbedingungen sicherlich einfacher
vorzufinden.
Für ein Dorfhotel ist Voraussetzung, dass sich dieses im
Altort oderAltstadtbereich befindet, in einer
Mindestentfernung von 500 m von jeglicher touristischer Zone.
Das Haus muss ebenfalls vor dem 01. Januar 1940 errichtet
sein.
Damit ist es allerdings nicht getan. Es müssen eine Vielzahl
von Mindestqualitätsstandards sowohl von Raumaufteilung und
Räumlichkeiten, wie auch bei Bauqualität und
Heizungssysteminstallation eingehalten werden.
Natürlich gilt die Maxime „Erst Genehmigungsabschluss, dann
Eröffnung“.
Und es geht weiter in Sachen Anforderungen:
Betriebsorganisation einerseits, sowie Marketing und
Auslastung müssen sichergestellt sein. Bei letzterem ist
sicherlich die Existenz des Balearischen
Agrotourismusverbandes sehr hilfreich.
Der Einblick in dessen Website lässt Sie im übrigens die
meisten ländlichen Tourismusbetriebe auffinden.
Schliesslich sollte Ihr Landtourismusbetrieb noch über das
gewisse „Etwas“ verfügen. Hier gibt es eine lange Liste von
Möglichkeiten.
Geschickt und weniger investitionsträchtig ist natürlich die
informatorisch optimierte Einbeziehung der touristischen
Möglichkeiten der jeweiligen Umgebung, ...... Reiten, Tennis,
Golf, Ausgrabungsstätten, Höhlen, Schiffsausflüge,
Strandbeschreibungen, Veranstaltungskalender, Internetzugang
und vieles mehr.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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