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Bisher
hatte die balearische Regierung ihren gesetzesgeberischen
Spielraum zur Gestaltung und insbesondere zur Absenkung der
hohen staatlichen Erbschaftsteuer nur sehr begrenzt durch
Freibetragserhöhungen für minderjährige Kinder genutzt.
Im März 2006 wurde nunmehr von der konservativen Regierung der
Balearen ein Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher für Ehegatten
und Kinder generell die Erbschaftssteuer auf 1 % absenkt.
Die Schenkungssteuer soll ab dem Jahr 2007 nur noch linear 7 %
betragen.
Letzteres wird für grössere Vermögen einerseits die lebzeitige
Übertragung attraktiver machen und die bisherige Notlösung des
Verkaufes innnerhalb der Kleinfamilie zur Reduzierung der
Steuerlast entbehrlich werden lassen. Zudem fällt dann bei der
Schenkung auch keine, - in 2006 noch 35 %ige –
Verkaufsgewinnsteuer an.
Andererseits wird zugleich natürlich die erbrechtliche
Rechtsnachfolgeregelung steuerlich attraktiver.
Jedenfalls sollte bei Vermögen, namentlich Immobilienvermögen
auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera
angesichts dieser tiefgreifenden Änderung der steuerlichen
Rahmenbedingungen jede bisherige Rechtsnachfolgeregelung auf
den Prüfstand gestellt werden.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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