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Es gibt
nicht nur den einen Weg Immobilien in Spanien, oder konkret
auf Mallorca zu erwerben.
Sie können selbst eine Suchanzeige aufgeben, im Internet
recherchieren, mit dem Makler im Zielgebiet verkaufsbereite
Immobilien abfahren oder aber Sie können Ihre Spanienimmobilie
ersteigern.
Der günstige Erwerbspreis, das Argument für die
Ersteigerung
Jede Erwerbsvariante hat sicherlich ihre Vorteile, bei der
Ersteigerung ist dies der, - oft extrem -, reduzierte
Erwerbspreis.
Die Kehrseite der Medaille: Sie benötigen Zeit, spanische
Sprachkenntnisse und fundiertes Praxiswissen zum Ablauf des
spanischen Zwangsversteigerungsverfahrens.
Die Inanspruchnahme von professionellem Fachwissen zahlt
sich aus
Wer über keine fundierte Erfahrung der spanischen
Zwangsversteigerungspraxis verfügt, dem ist ebenso die
Inanspruchnahme von professionellen Ersteigern zu empfehlen,
wie demjenigen, der über ein begrenztes Zeitbudget verfügt.
Je nach Intensität der Versteigerungsobjektrecherche ist mit
monatlichen Sondierungspauschalen von 1 000 € - 3.000 € zu
rechnen sowie ergänzenden Ersteigerungsentgelten bis zur Höhe
einer Maklerprovision.
Die in Spanien übliche Maklerprovision beträgt 6 % des
Erwerbspreises.
Wie finden Sie Ihren professionellen Ersteigerungspartner ?
Auch hier kann der Weg über das Internet gehen. Dieser Weg
kann allerdings riskant sein.
Haben Sie ein bestimmtes Zielgebiet in Spanien im Auge, so
gibt es in der jeweiligen Region meist die eine oder andere
auf Zwangsversteigerungen spezialisierte Anwaltskanzlei,
welche entweder selbst einen derartigen Ersteigerungsservice
anbietet oder Ihnen einen versierten Fachmann in der Region
als Partner vermitteln kann.
Ersteigerung und Wiederverkauf von Spanienimmobilien als neues
Geschäftsfeld
Verfügen
Sie über eine entsprechende finanzielle Grundausstattung,
lässt sich mit Ersteigerung und Wiederverkauf von spanischen
Immobilieneigentum ein einträgliches Geschäftsfeld
erschliessen.
Dann benötigen Sie einen Partner, nicht nur zur Begleitung des
Ersteigerungsprozesses, sondern zugleich zum möglichst
zeitnahen Wiederverkauf in gleicher Region.
Mitunter kann hier auch direkt mit Gewinn an Käufer veräussert
werden, die ihrerseits einen weiteren Ertrag im Abverkauf an
die Enderwerber suchen.
So läuft die Zwangsversteigerung jetzt in Spanien ab
Nach der Bestimmung des Verkehrswertes durch einen vom Gericht
bestimmten Gutachter wird ein Versteigerungstermin anberaumt.
Liegt das höchste Gebot über 70 % des vom Gutachter
festgestellten Verkehrswertes erhält dieser Bieter den
Zuschlag.
Bei geringerem Höchstgebot oder besteht dieses nur in einem
abgesicherten Ratenzahlungsangebot erhält der Gläubiger das
Angebot zu diesem Preis zu übernehmen. Übernimmt dieser nicht
so erhält das Höchstgebot unter 70 % respektive der
Höchstbieter auf Ratenzahlungsbasis den Zuschlag.
Neben dem Gläubiger steht auch dem Schuldner bei Höchstgeboten
unter 70 % des Verkehrswertes ein Interventionsrecht zu:
Binnen einer Frist von 10 Tagen nach dem Versteigerungstermin
kann er einen anderen Bieter beibringen, welcher entweder das
bisherige Höchstgebot überbietet oder zumindest die
Gläubigerforderung inklusive Kosten ausgleicht.
Kann oder will der Schuldner diese Möglichkeit nicht nutzen
erhält wiederum der Gläubiger das Recht binnen fünf Tagen zu
70 % Preis oder unter Forderungsabdeckung zu erwerben.
Schlussfolgerungen und Wissenswerte für die Praxis
Höchstgebote über 70 % führen also durchwegs zum Zuschlag,
geringere Gebote werden zunächst zu einer gewissen Hängepartie
mit Reaktionsmöglichkeiten für Gläubiger und Schuldner.
Zu beachten ist noch, dass 30 % des geschätzten
Immobilienwertes gleichsam als Eintrittskarte für die
Versteigerung vorab beim Gericht hinterlegt werden müssen.
Zeitlich sollten Sie einkalkulieren, dass deren Rückerstattung
sich mitunter etwas hinauszögern kann.
Mallorca als Beispiel eines regionalen Ersteigerungsmarktes
Die Stichworte zur Erschliessung des Ersteigerungsmarktes
heissen Regionalität und Internationalität.
Die Internationalität hat Vorteile beim Aufbau von Pools mit
anderen Ersteigerungsinteressenten einerseits und Erwerbern
oder Wiederverkäufern andererseits.
Die Regionalität ist darüber hinaus eine zwingende Komponente
deshalb, weil nach neuerer Gesetzeslage die
Versteigerungsobjekte nicht mehr im Amtsblatt veröffentlich
werden müssen und damit, - vor allem für besonders günstige
Objekte -, eine wöchentliche Vorortpräsenz bei allen Gerichten
der Region des Erwerbsinteresses erforderlich ist. Dies
beispielsweise realisieren wir im Zusammenwirken mit einer
spanischen Partnerkanzlei, welche zudem bereits langjährig
ihre spanischen Ersteigerungsinteressenten bei diesem
Erwerbsprozess begleitet.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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