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Stiftungen übernehmen staatliche Aufgaben zum Wohl
der Gemeinschaft
(veröffentlicht im Palma Kurier, 09.06.2000)
Armenhäuser, Hospitäler oder Kindergärten
machen schon seit Jahrhunderten das soziale Engagement einzelner
sichtbar. Während in Deutschland Universitäten und
Fortbildungseinrichtungen noch überwiegend staatlich
organisiert sind, bemühen sich in Spanien einzelne Stiftungen
auch um die akademische Bildung des Volkes. Die Stiftung des
Instituto de la Empresa ist eine international angekannte
Business-School in Madrid. Doch ohne Kontrolle geht es auch
bei den Stiftungen nicht.
Der Staat zieht sich heutzutage immer weiter aus seiner Verantwortung
für Belange zurück, die früher als öffentlich
galten heute, in Zeiten des Stabilitätspaktes der Länder
der Eurozone, sitzt das Geld nicht mehr so locker wie noch
vor einigen Jahren. Gespart wird dabei gerne in den Bereichen
Kultur, Bildung oder Soziales. Dieses gilt besonders für
Länder wie Spanien und Deutschland, die sich einen ausgeglichenen
Haushalt zum Ziel gesetzt haben.
Die private Initiative kommt daher bei der Lösung gesellschaftlicher
Aufgaben einer immer grösseren Verantwortung zu.
Zunehmende Bedeutung erhält die Bereitstellung privater
Vermögen für Fundaciones, Stiftungen. Eine Fundación
ist eine juristische Körperschaft, die ohne Absicht auf
Gewinn gegründet wird und die ausreichend Vermögen
für einen bestimmten Zweck zur Verfügung hat. Der
Stiftungszweck muss dabei in öffentlichem Interesse liegen.
Es gilt viele Gründe für Stifter, ihr Vermögen
für ein derartiges Ziel zur Verfügung zu stellen.
Ein Beispiel ist der Zusammenhalt des Familienvermögens,
das im Falle eines Todes durch Erbfolge zersplittern würde.
Dieser Stiftertypus kommt häufig in Familien vor, die
Kunstsammlungen aufgebaut haben, deren Wert gerade in der
Einheit der Sammlung besteht.
Stiftungen zum Erhalt von Familienvermögen
Andere Stifter werden vorsorglich bereits zu Lebzeiten aktiv,
damit sie für ihre gute Tat diesseitigen Lohn erhalten
Tu Gutes und sprich darüber heisst es dann.
Die gute Tat stellt dann auch eine PR-Investition dar, die
eine indirekte Dividende verspricht.
Wieder andere Stifter stellen ihr Vermögen aus purer
Dankbarkeit zur Verfügung. Sie wollen die Gesellschaft
an ihrem persönlichen Erfolg teilhaben lassen. Und natürlich
wirkt sich die Gemeinnützigkeit von Stiftungen für
die Wohltäter auch steuerlich angenehm aus. Normalerweise
handeln die Stifter aus verschiedenen Beweggründen. Was
immer das Motiv sein mag: Durch jeden Stiftungsakt entwickelt
sich die Gesellschaft in Richtung einer Bürgergesellschaft,
die ihre Aufgaben selber in die Hand nimmt, anstatt auf staatliche
Hilfe zu vertrauen. Gerade in Ländern mit starker Staatstradition
wie Spanien und Deutschland ist das ein wichtiger Entwicklungsschritt.
Bekannte Stiftungen in Spanien sind etwa die Fundación
Juan Miró oder auch die Fundación Joan March.
Die Fundacíon Juan March unerstützt neben einer
Vielzahl von Projekten auch das Museu dArt Espanyol
Contemporani in Palma, ein klassisches Beispiel einer Stiftungsaktivität
im kulturellen Bereich. Im folgenden soll auf einige gesetzlichen
Reglungen für spanische Fundaciones eingegangen werden.
Die Grundlagen spanischer Stiftungen
Das Recht der Fundaciones wird durch verschiedene Rechtsnormen
geregelt. Hierbei ist insbesondere das Ley de Fundaciones
aus dem Jahre 1994 hervorzuheben. Die Gründung einer
Stiftung unter Lebenden, auf die sich der Artikel im folgenden
bezieht, erfolgt durch Escritura Pública vor einem
Notar.
In der Gründungsurkunde müssen die Statuten der
Stiftung, die Höhe der Zuwendung sowie der Stiftungszweck
angegeben werden. Wichtig ist, dass die bereitgestellten Mittel
in einem realistischen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen. Ein
gesetzlich festgeschriebenes Mindestkapital gibt es dabei
in Spanien nicht. In den Statuten der Stiftung wird festgelegt,
wie das Stiftungsziel erreicht werden soll und mit welcher
Binnenstruktur die Stiftung operieren soll. dabei wird auch
bestimmt, welche Personen innerhalb der Stiftung die Leitung
übernehmen sollen.
Die Fundación wird geführt von dem sogenannten
Patronato, dem mindestens 3 Mitglieder angehören. Diese
Mitglieder, Patrons genannt, üben ein Ehrenamt aus und
werden nicht bezahlt. Dieses Organ repräsentiert die
Stiftung nach aussen. Das Patronato wählt aus seiner
Mitte einen Präsidenten. Die Fundaciones müssen
in das Stiftungsregister eingetragen werden, das sogenannte
Registro de Fundaciones. Die Einschreibung in das Registro
de Fundaciones darf lediglich dann verweigert werden, wenn
die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Grundsätzlich
handelt es sich bei Stiftungen um Institutionen der Bürgergesellschaft,
in denen gerade Ziele verfolgt werden, die nach Ansicht des
Stifters nicht genügend staatliche Beachtung finden.
Auch Stiftungen tstehen aber unter staatlicher Aufsicht.
Die Kontrolle wird durch das sogenannte Protectorado ausgeübt.
Hierbei handelt es sich um staatliche Verwaltungseinheiten,
die darüber wachen, dass die Stiftung sich im Rahmen
der Gesetze bewegt. Das ist wichtig bei Transaktionen, die
das Stiftungsvermögen belasten. Weiterhin muss das Protectorado
der Fusion einer Stiftung mit anderen Stiftungen zustimmen.
Fundaciones geniessen verschiedene steuerliche Vorteile, die
je nach Comunidad Autónoma und der Art der Stiftung
variieren. Sie sollen einen Grossteil ihrer Einnahmen für
den Stiftungsweck verwenden. Ob die Gründung einer Stiftung
zur Ereichung eines bestimmten gesellschaftlichen Zieles das
Richtige ist, hängt vom Einzelfall ab.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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