1. |
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F: |
Welches nationale Erbrecht kommt bei Nachlassvermögen in
Spanien zur Anwendung? |
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A: |
Immer
das nationale Erbrecht des Erblassers.
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2. |
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F: |
Wie
lässt sich die hohe spanische Erbschaftsteuer minimieren? |
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A: |
Die
wesentlichen Eckpfeiler sind die intelligente lebzeitige
Vermögenszuordnung, Steuerwohnsitzwahl und
Testamentsgestaltung einerseits sowie im Bedarfsfall eine
Erbausschlagung zugunsten der Kinder sowie die adäquate
Annahmepreisfixierung nach dem Erbfall.
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3. |
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F: |
Zu
welchem Zeitpunkt sollten Sie sich zur Optimierung der
Rechtsnachfolge in Spanien beraten lassen? |
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A: |
Drei
Zeitpunkte sind von zentraler Bedeutung:
1. |
Vor Abschluss des notariellen Immobilienkaufvertrages |
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2. |
Wenn die Vermögensverhältnisse stabil und die
Rechtsnachfolge weitgehend geklärt ist |
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3. |
Direkt nach dem Erbfall zur Beachtung auch von Fristen
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4. |
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F: |
Wer
ist der geeignete Beratungspartner? |
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A: |
Jeder
auf die Erbrechtsnachfolge in Spanien spezialisierte
Rechtsanwalt mit entsprechender Praxiserfahrung vor Ort
und Kenntnis beider Rechtsordnungen
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5. |
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F: |
Welche sind die gefährlichsten Steuerfallen bei der
Rechtsnachfolge in Spanienvermögen? |
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A: |
Das
in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und
eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen
Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien.
Hier besteht dringendster Beratungsbedarf.
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6. |
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F: |
Wie
hoch sind Beratungskosten und mögliche Einsparpotentiale? |
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A: |
Eine
Vorabklärung ob weiterer Beratungs- oder Handlungsbedarf
besteht, ist regelmässig im Rahmen einer
Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. USt. per Telefon,
Mail oder Beratungstermin möglich.
Im Übrigen entstehen je nach Werthöhe Anwaltskosten von
1.000 € bis 4.000 €.
Analog ist auch das Einsparpotential mit steigendem Wert
höher.
Regelmässig bewegt sich dies in der Größenordnung von
5.000 € bis mehrere 100.000 €
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