Die einfache Lösung eines spanischen Sportkollegen:
„Alle Korrupten sollten jedenfalls solange im Gefängnis
bleiben, bis der angerichtete Schaden vollumfänglich
zurückbezahlt und kein Gewinn beim Korrupten oder dessen
Familie oder Umfeld verblieben ist. Würde diese Strategie
konsequent umgesetzt, wäre des Thema Korruption in kurzer Zeit
ein geschichtliches Phänomen“.
Tatsächlich unterminiert die Korruption das gesamte
Rechtsstaatssystem, nicht nur in Spanien. Und in letzter
Konsequenz, machen wir uns nichts vor, sterben Personen wegen
Korruption, beispielsweise im Gesundheitswesen. Wer nicht
zahlt oder zahlen kann, stirbt des öfteren wegen verzögerter
Behandlung.
Nach Meinung der spanischen Sportskollegen fehlt es am
Abschreckungseffekt: Nach Absitzen der geringen
Gefängnisstrafe, oft bald angenehm im „tercer grado“ mit
täglichem Aufenthalt zu Hause, werden die im Ausland oder über
Bekannte angelegten Gelder und Vorteile zurückgeholt.
Nähern wir uns der Thematik einmal vom juristischen
Standpunkt:
Sowohl die deutsche Rechtssprechung, Art. 73 ff. StGB, wie
auch die spanische, Art. 127 Código Penal, sehen vor, dass
Vermögensvorteile und Gewinne aus Straftaten vollumfänglich
abgeschöpft werden. Nur, in der Praxis erfolgt die Freilassung
regelmässig ohne Gewinnabschöpfung.
Aber parallel bedarf es auch der entsprechenden moralischen
Ächtung aller beteiligten Personen, wie den ehemaligen
Bürgermeistern von Andratx und Marbella, und sämtlichen
Personen, namentlich auch von Anwälten, welche willfährig und
eigeninteressiert mitgewirkt haben, bei der korrupten
Umqualifizierung in Agrarland und Gewerbegebiete, an der
gezielten Kostenaufblähung von Investitionsprojekten zur
privaten Abzweigung von Korruptionsgewinnen, wie wohl bei der
Palma Arena oder dem Tunnel von Sóller. Ein weiteres
Tätigkeitsfeld: Die Steuerhinterziehung über
Steuerparadiesgesellschaften. Die Mechanismen sind hinlänglich
bekannt.
Die Akteure sind oft entweder besonders freundliche
„überkorrekte“ Personen mit Schlipps und Kragen oder
hemdsärmelige Macho-Typen nach dem Motto „hier bestimme ich“.
Gehen der Verteidigung die Argumente aus, so werden die
betreffenden Personen als geistig verwirrt oder gesundheitlich
verhandlungsunfähig dargestellt.
Ein weiterer Handlungsansatz wird seitens der spezialisierten
Staatsanwaltschaft für Korruptionsfälle auf Mallorca bereits
systematisch genutzt; aber von den Gerichten auch nicht
konsequent umgesetzt:
Die Beweislastumkehr bei Vermögensmehrungen von
Verwaltungsmitarbeitern und Politikern persönlich und in deren
Umfeld, - z.B. bei der nicht berufstätigen Ehefrau -, im
Zeitraum von der politischen Tätigkeit sowie in deren direktem
Anschluss:
Der Vermögensvermehrer, - so prinzipiell auch der vormalige
Ministerpräsident der Balearen Jaume Matas -, soll nachweisen,
wie er seine zusätzlichen Vermögenswerte während seiner
Politikerlaufbahn erlangt hat.
Werfen wir noch einen Blick über die europäischen Grenzen nach
Venezuela. Dort ist es kein Einzelfall, dass
Behördenmitarbeiter selbst für normale Behördengänge extra
bezahlt werden, wenn bei sonstiger Verzögerung oder
Verhinderung mittels korruptem Verhalten der ganz
normale Rechtsanspruch auf der Strecke bleibt.
Solche absurde Blüten kann Korruption treiben.
Juristische Massnahmen allein sind freilich auch nicht
ausreichend. Die entsprechende Ethik-Vermittlung in Schule und
Ausbildung ist mindestens genauso wichtig. Sonst läuft die
Gesellschaft Gefahr, nur eine immer softistischere
Ausgestaltung von Korruption zu entwickeln, frei nach dem
Motto statt direkter Zahlung oder geldwerter Vorteile diese
indirekt oder über entfernte Dritte laufen zu lassen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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