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Die blühende Korruption auf Mallorca
- und wie man dieses Phänomen vielleicht beseitigt
(Gastkolumne im Mallorca Magazin, 2.009)

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strichel_hori


Die einfache Lösung eines spanischen Sportkollegen:

„Alle Korrupten sollten jedenfalls solange im Gefängnis bleiben, bis der angerichtete Schaden vollumfänglich zurückbezahlt und kein Gewinn beim Korrupten oder dessen Familie oder Umfeld verblieben ist. Würde diese Strategie konsequent umgesetzt, wäre des Thema Korruption in kurzer Zeit ein geschichtliches Phänomen“.

Tatsächlich unterminiert die Korruption das gesamte Rechtsstaatssystem, nicht nur in Spanien. Und in letzter Konsequenz, machen wir uns nichts vor, sterben Personen wegen Korruption, beispielsweise im Gesundheitswesen. Wer nicht zahlt oder zahlen kann, stirbt des öfteren wegen verzögerter Behandlung.

Nach Meinung der spanischen Sportskollegen fehlt es am Abschreckungseffekt: Nach Absitzen der geringen Gefängnisstrafe, oft bald angenehm im „tercer grado“ mit täglichem Aufenthalt zu Hause, werden die im Ausland oder über Bekannte angelegten Gelder und Vorteile zurückgeholt.

Nähern wir uns der Thematik einmal vom juristischen Standpunkt:

Sowohl die deutsche Rechtssprechung, Art. 73 ff. StGB, wie auch die spanische, Art. 127 Código Penal, sehen vor, dass Vermögensvorteile und Gewinne aus Straftaten vollumfänglich abgeschöpft werden. Nur, in der Praxis erfolgt die Freilassung regelmässig ohne Gewinnabschöpfung.

Aber parallel bedarf es auch der entsprechenden moralischen Ächtung aller beteiligten Personen, wie den ehemaligen Bürgermeistern von Andratx und Marbella, und sämtlichen Personen, namentlich auch von Anwälten, welche willfährig und eigeninteressiert mitgewirkt haben, bei der korrupten Umqualifizierung in Agrarland und Gewerbegebiete, an der gezielten Kostenaufblähung von Investitionsprojekten zur privaten Abzweigung von Korruptionsgewinnen, wie wohl bei der Palma Arena oder dem Tunnel von Sóller. Ein weiteres Tätigkeitsfeld: Die Steuerhinterziehung über Steuerparadiesgesellschaften. Die Mechanismen sind hinlänglich bekannt.

Die Akteure sind oft entweder besonders freundliche „überkorrekte“ Personen mit Schlipps und Kragen oder hemdsärmelige Macho-Typen nach dem Motto „hier bestimme ich“.

Gehen der Verteidigung die Argumente aus, so werden die betreffenden Personen als geistig verwirrt oder gesundheitlich verhandlungsunfähig dargestellt.

Ein weiterer Handlungsansatz wird seitens der spezialisierten Staatsanwaltschaft für Korruptionsfälle auf Mallorca bereits systematisch genutzt; aber von den Gerichten auch nicht konsequent umgesetzt: Die Beweislastumkehr bei Vermögensmehrungen von Verwaltungsmitarbeitern und Politikern persönlich und in deren Umfeld, - z.B. bei der nicht berufstätigen Ehefrau -, im Zeitraum von der politischen Tätigkeit sowie in deren direktem Anschluss:

Der Vermögensvermehrer, - so prinzipiell auch der vormalige Ministerpräsident der Balearen Jaume Matas -, soll nachweisen, wie er seine zusätzlichen Vermögenswerte während seiner Politikerlaufbahn erlangt hat.

Werfen wir noch einen Blick über die europäischen Grenzen nach Venezuela. Dort ist es kein Einzelfall, dass Behördenmitarbeiter selbst für normale Behördengänge extra bezahlt werden, wenn bei sonstiger Verzögerung oder Verhinderung mittels korruptem Verhalten der ganz normale Rechtsanspruch auf der Strecke bleibt.

Solche absurde Blüten kann Korruption treiben.

Juristische Massnahmen allein sind freilich auch nicht ausreichend. Die entsprechende Ethik-Vermittlung in Schule und Ausbildung ist mindestens genauso wichtig. Sonst läuft die Gesellschaft Gefahr, nur eine immer softistischere Ausgestaltung von Korruption zu entwickeln, frei nach dem Motto statt direkter Zahlung oder geldwerter Vorteile diese indirekt oder über entfernte Dritte laufen zu lassen.


Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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