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Schrittweise Klärung der Baurechtssituation auf Mallorca  zurück
strichel_hori
(veröffentlicht im Mallorca Anzeiger / El Aviso 12/2000)

Am 25. Oktober 2000 vom Consell Insular de Mallorca wurde er rechtswirksam verabschiedet, der sogenannte aktuelle "Baustopp" auf Mallorca. Veröffentlicht ist der massgebliche Gesetzestext im balearischen Amtsblatt BOIB vom 28.10.2000.

Seine genauen Auswirkungen sind allerdings in vielen Punkten noch ungeklärt:

Wer darf wann, wie, wo bauen oder weiterbauen ?

Mehrfache Zielrichtung

Es steht ausser Frage, dass Mallorca einer langfristig geordneten Bodenflächenbeplanung bedarf.

Das aktuelle Baumoratorium verfolgt nun den Zweck vollendete negative Bebauungstatsachen zu verhindern, welche die Umsetzung der nunmehr initiierten Gesamt- und Teilflächenplanung unmöglich machen könnten. Zum zweiten geht es aber auch darum, die auf Mallorca verbreiteten "Urbanisierungsruinen" in einen Zustand zu überführen, der einer modernen Wohnsiedlung gerecht wird.

Vier Mindestanforderungen an Wohnsiedlungen

Im Artikel 3 des aktuellen Moratoriums sind 4 Kriterien, besser: Mindestanforderungen, für die weitere Bebauungszulassungen von Wohnsiedlungen genannt. Diese seien stichwortartig verkürzt wie folgt beschrieben

1. Geteerte Strassen
2. Wasserversorgungsnetz
3. Abwasserkanalisation
4. Elektrizitätsversorgungsnetz

Das sind zugleich die "Sanierungsanforderungen" für Urbanisierungsruinen sowie in letzter Zeit initiierte Siedlungen und sie stellen auch die Richtschnur für künftige Wohnsiedlungen dar.

Wer als Siedlungspromotor in der Lage ist, mit der bisherigen Baurechtslage in Einklang stehende Siedlungen vor dem 28. Januar 2000 entsprechend den skizzierten Mindestanforderungen fertigzustellen, kann damit die Bebaubarkeit der in diesen Siedlungen verbleibenden Einzelparzellen absichern, indem er noch fristgerecht nach der Urbanisierung die entsprechenden Bauanträge einreicht.

Unklar bleibt hingegen, wie die Rechtslage dann aussieht, wenn die geforderten Wohnsiedlungsmindeststandards in dieser knappen Frist nicht mehr realisiert werden können.

Wo dürfen künftig noch Wohnsiedlungen gebaut werden ?

Auf diese Frage fehlt vielfach noch eine klare Antwort. Denn die zu sichernde künftige Gesamtflächenplanung ist eben mallorcaweit noch nicht erstellt. Parallel läuft die gemeindliche Flächennutzungsplanung.

Vom aktuellen Moratorium betroffene Gebiete

Festzuhalten bleibt, dass das aktuelle Moratorium nur das städtische Bauland, - suelo urbano -, und nur Touristengebiete an der Küste einschliesslich einiger Gebiete im Tramuntanagebirge betrifft.

Nicht betroffen sind also die sogenannten ländlichen Flächen, - suelo rustico -, für deren Bebauung aktuell lediglich Mindestflächengrössen pro Grundstück in Höhe von mindestens 14.000 m2 gefordert werden. Dies wird allerdings auf Dauer nicht so bleiben.

Keine leichte Zeit für Promotoren

und für diejenigen Mallorquiner, die ihr potentiell städtisches Bauland, das vom Moratorium umfasst ist, mit maximalem Gewinn verkaufen möchten.

Welcher Entscheidungsspielraum den Gemeinden aktuell noch bei der Baugenehmigungserteilung verbleibt, wird beispielsweise in den Rathäusern von Andraitx und Manacor unterschiedlich beurteilt.

Einen verbindlichen Bauvorbescheid gibt es generell nach spanischem Baurecht nicht, vielleicht noch nicht.

Fazit: Neben maximaler Einzelfallabklärung verbleibt für Bauherrn und Promotoren oft ein Restbereich "Pokern".


PS: Der Text des aktuellen Baumoratoriums ist auch über den Autor dieses Beitrages erhältlich.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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