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Vom richtigen Zeitpunkt, den richtigern Beratern
und dem richtigen Handeln auf Mallorca
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strichel_hori

veröffentlicht im El Aviso, 04/2001

„Nach 4 Jahren sind von den übergesiedelten Deutschen nur mehr 20 % auf der Insel“, schätzte Pfarrer Ahnert von der deutschen evangelischen Kirchengemeinde auf Mallorca.

„Die deutschen Finanzbehörden überprüfen umfassend die ordnungsgemässe Steuerzahlung der deutschen Immobilieneigentümer in Spanien“, behauptet die Zeitschrift Capital in einem Leitartikel zu „Steuerfalle Mallorca“ im Februar 2001.

Die genauen Zahlen und den Prüfungsumfang können wir aus der Anwaltspraxis nicht bestätigen, wohl aber die Tendenz.

Um so wichtiger scheint es zu sein, auf Mallorca zum Zeitpunkt des geschäftlichen Einstiegs oder in der Phase der privaten Übersiedung über die richtigen Informationen und Ratgeber zu verfügen.

Der mallorca-erfahrene Nachbar

Sicherlich ist es verlockend, in Spanien mit einem Einlagekapital von lediglich 500.000 Ptas. = ca.6.000 DM eine spanische GmbH, - spanisch: S.L. Sociedad Limitada -, gründen zu können. Zum Vergleich, in Deutschland ist eine Gründungskapital von 50.000 DM erforderlich.

Was aber, wenn der „mallorcaerfahrene“ deutsche Bekannte, der sich schnell anbot, die Gesellschaftsgründung gegen entsprechende Provision fix zu erledigen, dies dann aber doch nicht ordnungsgemäss erledigt hat ? Der nette Konkurrent von nebenan lässt die Handelsregistereintragung Ihrer S.L., mit der Sie bereits firmieren, überprüfen und Sie sind geschäftlich zumindest für einige Zeit ausgebremst.

Zu der spanischen Erbschaftssteuer mit dem Spitzensteuersatz von 81 % erklärt Ihnen der erfahrene Nachbar, dies sei auf Mallorca kein Problem, da lasse man einfach die Verjährungsfrist verstreichen.

Diese Empfehlung ist allerdings angesichts des immer dichter werdenden Datenaustausches auf Sand gebaut. Ohne frühzeitige Rechtsgestaltung droht der Fincanotverkauf, wenn Erbschaftssteuer und eventuelle Pflichtteilsansprüche nicht anderweitig beglichen werden können.

Auch dies ist ein Grund, warum Mallorca wieder verlassen wird: Die immer wieder aufgeschobene soziale und sprachliche Integration ist ein anderer.

Wer die Situation genau analysiert, wird eine Vielzahl von Gründen erkennen können.

Problemvermeidung ist angesagt

Fragt sich, wie man auf diese Situation vorbeugend einwirken kann.

Wir haben uns entschlossen, Vortragsveranstaltungen zum Thema „Leben und Arbeiten auf Mallorca“ sowie einen Workshop „Businessplan und Marketing“ für die Geschäftstätigkeit auf Mallorca“ anzubieten und sind hiermit auf Interesse gestossen.

Allerdings zeigte sich bei diesen Informationsveranstaltungen auch dass wir hiermit fast ausschliesslich Personen erreichen, welche ihre Übersiedlungsentscheidung nach Mallorca oder den Einstieg in ihre Geschäftstätigkeit auf Mallorca bereits vor kürzerer oder längerer Zeit getroffen haben. Was ist also zu tun ?

Kontaktnetz gibt Sicherheit

Eine Antwort war für uns die Öffnung und den Ausbau eines Kontaktnetzes seriöser Berater, welche auch von Neueinsteigern in Anspruch genommen werden kann, mit öffentlichem Zugang über unsere Website www.copp-menth.de

Das verbleibende Problem: Was lässt sich noch tun, damit dieses Kontaktnetz frühzeitig wahrgenommen und in Anspruch genommen wird ?

Die zweite Antwort heisst ein Beratungsangebot, speziell für die Einstiegsphase zu entwickeln. Bei uns heisst dies „Anwaltsbegleitservice“ und impliziert, dass für Einstiegsverhandlungen und -entscheidungen unser langjähriges Erfahrungswissen in Anspruch genommen werden kann und an diesem Tag dauerhaft fruchtbar spezifische Kontakte vermittelt werden.

Wer auf Mallorca bauen möchte beispielsweise, bekommt an diesem Tag auf Wunsch mehrere Architekten vorgestellt, mit welchen wir positive Erfahrungen sammeln konnten. Dies nach dem Motto: Problemvermeidung ist durchwegs kostengünstiger als nachfolgende Auseinandersetzungen“.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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