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veröffentlicht im El Aviso, 04/2001
Nach 4 Jahren sind von den übergesiedelten Deutschen
nur mehr 20 % auf der Insel, schätzte Pfarrer Ahnert
von der deutschen evangelischen Kirchengemeinde auf Mallorca.
Die deutschen Finanzbehörden überprüfen
umfassend die ordnungsgemässe Steuerzahlung der deutschen
Immobilieneigentümer in Spanien, behauptet die
Zeitschrift Capital in einem Leitartikel zu Steuerfalle
Mallorca im Februar 2001.
Die genauen Zahlen und den Prüfungsumfang können
wir aus der Anwaltspraxis nicht bestätigen, wohl aber
die Tendenz.
Um so wichtiger scheint es zu sein, auf Mallorca zum Zeitpunkt
des geschäftlichen Einstiegs oder in der Phase der privaten
Übersiedung über die richtigen Informationen und
Ratgeber zu verfügen.
Der mallorca-erfahrene Nachbar
Sicherlich ist es verlockend, in Spanien mit einem Einlagekapital
von lediglich 500.000 Ptas. = ca.6.000 DM eine spanische GmbH,
- spanisch: S.L. Sociedad Limitada -, gründen zu können.
Zum Vergleich, in Deutschland ist eine Gründungskapital
von 50.000 DM erforderlich.
Was aber, wenn der mallorcaerfahrene deutsche
Bekannte, der sich schnell anbot, die Gesellschaftsgründung
gegen entsprechende Provision fix zu erledigen, dies dann
aber doch nicht ordnungsgemäss erledigt hat ? Der nette
Konkurrent von nebenan lässt die Handelsregistereintragung
Ihrer S.L., mit der Sie bereits firmieren, überprüfen
und Sie sind geschäftlich zumindest für einige Zeit
ausgebremst.
Zu der spanischen Erbschaftssteuer mit dem Spitzensteuersatz
von 81 % erklärt Ihnen der erfahrene Nachbar, dies sei
auf Mallorca kein Problem, da lasse man einfach die Verjährungsfrist
verstreichen.
Diese Empfehlung ist allerdings angesichts des immer dichter
werdenden Datenaustausches auf Sand gebaut. Ohne frühzeitige
Rechtsgestaltung droht der Fincanotverkauf, wenn Erbschaftssteuer
und eventuelle Pflichtteilsansprüche nicht anderweitig
beglichen werden können.
Auch dies ist ein Grund, warum Mallorca wieder verlassen
wird: Die immer wieder aufgeschobene soziale und sprachliche
Integration ist ein anderer.
Wer die Situation genau analysiert, wird eine Vielzahl von
Gründen erkennen können.
Problemvermeidung ist angesagt
Fragt sich, wie man auf diese Situation vorbeugend einwirken
kann.
Wir haben uns entschlossen, Vortragsveranstaltungen zum Thema
Leben und Arbeiten auf Mallorca sowie einen Workshop
Businessplan und Marketing für die Geschäftstätigkeit
auf Mallorca anzubieten und sind hiermit auf Interesse
gestossen.
Allerdings zeigte sich bei diesen Informationsveranstaltungen
auch dass wir hiermit fast ausschliesslich Personen erreichen,
welche ihre Übersiedlungsentscheidung nach Mallorca oder
den Einstieg in ihre Geschäftstätigkeit auf Mallorca
bereits vor kürzerer oder längerer Zeit getroffen
haben. Was ist also zu tun ?
Kontaktnetz gibt Sicherheit
Eine Antwort war für uns die Öffnung und den Ausbau
eines Kontaktnetzes seriöser Berater, welche auch von
Neueinsteigern in Anspruch genommen werden kann, mit öffentlichem
Zugang über unsere Website www.copp-menth.de
Das verbleibende Problem: Was lässt sich noch tun, damit
dieses Kontaktnetz frühzeitig wahrgenommen und in Anspruch
genommen wird ?
Die zweite Antwort heisst ein Beratungsangebot, speziell
für die Einstiegsphase zu entwickeln. Bei uns heisst
dies Anwaltsbegleitservice und impliziert, dass
für Einstiegsverhandlungen und -entscheidungen unser
langjähriges Erfahrungswissen in Anspruch genommen werden
kann und an diesem Tag dauerhaft fruchtbar spezifische Kontakte
vermittelt werden.
Wer auf Mallorca bauen möchte beispielsweise, bekommt
an diesem Tag auf Wunsch mehrere Architekten vorgestellt,
mit welchen wir positive Erfahrungen sammeln konnten. Dies
nach dem Motto: Problemvermeidung ist durchwegs kostengünstiger
als nachfolgende Auseinandersetzungen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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