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Sieben Phasen des Erbschaftsmanagements  zurück
strichel_hori

Die steuerlich und rechtlich optimierte Vermögensnachfolge ist sicherlich die einer langfristigen Planung. In der Praxis häufig ist allerdings die Variante des überraschenden kurzfristigen Erbschaftsanfalls mit der Notwendigkeit der entpsrchenden kurzfristigen Reaktion. Hieraus ergeben sich folgende sieben typische Handlungsphasen:


1. Bestimmte Fristen und die Möglichkeit, über den Tod hinaus rechtlich oder faktische bestehende Verfügungsmöglichkeiten dritter Personen betreffen d das Vermögen des Verstorbenen erfordern schnelle Reaktionen.

So ist im Überschuldungsfall der Erbschaft diese binnen 6 Wochen auszuschlagen. Über den Tod hinaus erteilte Bankvollmachten sind zu widerrufen oder zu beschränken, sogenannte „Oder-Konten“ gegebenenfalls in „Und-Konten“ zu überführen, damit keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung der Erbin oder des Eben erfolgen können.

Auch ererbte Unternehmensstellungen erfordern oft schnelle Entscheidungen.
2. Überblick verschaffen über die vorhandenen Vermögenswerte.

Schwierigkeiten auftreten können hier bei Auslandsvermögen oder der Erfassung und Bewertung von Unternehmensbeteiligungen.
3. Besprechung des Beraters mit dem Erben über dessen grobe Zielsetzungen.
4. Rentabilitätsanalyse der Vermögensteile
5. Erarbeitung von Empfehlungen zur Vermögensumschichtung
6. Längerfristige Entscheidungen zur Vermögensverwendung treffen
7. Organisation der systematischen Vermögensverwaltung


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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