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Wer als Deutscher in eine deutsche Anwaltskanzlei in Deutschland
kommt, hat zuvorderst eine Rechtsangelegenheit, die es zu
regeln gilt. Gefragt sind gegebenenfalls anwaltliche Kenntnisse
in einem speziellen Rechtsgebiet.
Gelbe Seiten, Fachanwaltsbezeichnungen und aus dem Internet
entnehmbare Tätigkeitsschwerpunkte sind hier heute Vororientierungshilfen,
um mit grösserer Sicherheit den richtigen Anwalt zu finden.
Die Spezialgebiete einer deutschen Kanzlei im Ausland, hier
beispielsweise in Spanien, sind im wesentlichen durch den
Standort und die nationale Zielgruppe der deutschsprachigen
Klientel fixiert und festgelegt.
Worin liegt dann der besondere Nutzen einer Kanzlei vor
Ort ?
Sie haben zugleich einen Übersetzungsservice, etwa beim
Vorkontakt mit dem örtlichen Anbieter einer zu verkaufenden
Immobilie oder beim Abschluss eines notariellen Immobilienvertrages.
Sie haben, wenn Sie die richtigen Fragen stellen, einen Partner
mit Regionalkenntnissen, Geschäftserfahrung vor Ort und
bereits aufgebautem Kontaktnetz.
Wert der Zusatzinformationen übersteigt oft den Wert
einer ersten Rechtsberatung
Dies ist kein Ausnahmefall, sondern sowohl bei Rechtsangelegenheiten
mit kleinerem Finanzrahmen wie auch in der Vorphase von grösseren
Auslandsinvestitionen der Regelfall.
Lassen Sie etwa Ihren privaten oder Geschäftsmietsvertrag
vor Unterzeichnung überprüfen und erkunden Sie bei
dieser Gelegenheit im Anwaltsgespräch die wesentlichen
regionalen Informationsquellen und fragen Sie nach potentiellen
seriösen Geschäftspartnern. Die hier erhaltenen
Zusatzinformationen, auch positive Kontakte potenzieren
sich im Laufe der Zeit -, können Ihnen neben persönlichen
auch längerfristige finanzielle Vorteile in der Grössenordnung
von vielen zehntausend Euro erbringen.
Beschränkter Kosteneinsatz von 180 € für
die anwaltliche Erstberatung
Das Kostenrisiko, welches Sie bei einer erstmaligen anwaltlichen
Beratung eingehen ist gering; jedenfalls dann, wenn sich der
deutsche Anwalt insoweit auch im Ausland an der deutschen
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ausrichtet.
Dieses sieht beim Erstkontakt, unabhängig von der Anzahl
und dem finanziellen Umfang des Beratungsgegenstandes eine
Honorarbegrenzung auf 180 € zuzüglich Umsatzsteuer
vor.
Informationsflaschenhals Beratungsgespräch
Natürlich können in einem Beratungsgespräch
viele interessante Fragestellungen nicht in der Tiefe abgeklärt
oder alle weiteren interessanten Ansprechpartner mit Adressinformation
weitergereicht werden. Solche ergänzende Informationen
haben wir deshalb auf unserer Website www.copp-menth.de ,
bei ständiger Erweiterung, zur Verfügung gestellt.
So dient das Beratungsgespräch zur individuellen Information,
während das Internet und die Anwaltswebsite zur Weitergabe
grösserer Informationsmengen geeignet ist.
Anwaltswebsite als Vor-, Begleit- und Nachinformation
Die dort abgespeicherte Kombination aus Rechts-, Lebens-
und Geschäftspraxisinformationen ist nicht als Einmalinformation
sondern als kontinuierliche Begleitinformation besonders wertvoll.
Dort einbezogene Newsletter erleichtern ebenso die Aktualisierung
wie mandantenseits die Vorhaltung dieser Website unter der
Rubrik Favoriten von Vorteil sein dürfte.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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