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Sonderservice und Zusatznutzen einer deutschen Kanzlei im Ausland  zurück
strichel_hori

Wer als Deutscher in eine deutsche Anwaltskanzlei in Deutschland kommt, hat zuvorderst eine Rechtsangelegenheit, die es zu regeln gilt. Gefragt sind gegebenenfalls anwaltliche Kenntnisse in einem speziellen Rechtsgebiet.

Gelbe Seiten, Fachanwaltsbezeichnungen und aus dem Internet entnehmbare Tätigkeitsschwerpunkte sind hier heute Vororientierungshilfen, um mit grösserer Sicherheit den richtigen Anwalt zu finden.

Die Spezialgebiete einer deutschen Kanzlei im Ausland, hier beispielsweise in Spanien, sind im wesentlichen durch den Standort und die nationale Zielgruppe der deutschsprachigen Klientel fixiert und festgelegt.

Worin liegt dann der besondere Nutzen einer Kanzlei vor Ort ?

Sie haben zugleich einen Übersetzungsservice, etwa beim Vorkontakt mit dem örtlichen Anbieter einer zu verkaufenden Immobilie oder beim Abschluss eines notariellen Immobilienvertrages.

Sie haben, wenn Sie die richtigen Fragen stellen, einen Partner mit Regionalkenntnissen, Geschäftserfahrung vor Ort und bereits aufgebautem Kontaktnetz.

Wert der Zusatzinformationen übersteigt oft den Wert einer ersten Rechtsberatung

Dies ist kein Ausnahmefall, sondern sowohl bei Rechtsangelegenheiten mit kleinerem Finanzrahmen wie auch in der Vorphase von grösseren Auslandsinvestitionen der Regelfall.

Lassen Sie etwa Ihren privaten oder Geschäftsmietsvertrag vor Unterzeichnung überprüfen und erkunden Sie bei dieser Gelegenheit im Anwaltsgespräch die wesentlichen regionalen Informationsquellen und fragen Sie nach potentiellen seriösen Geschäftspartnern. Die hier erhaltenen Zusatzinformationen, – auch positive Kontakte potenzieren sich im Laufe der Zeit -, können Ihnen neben persönlichen auch längerfristige finanzielle Vorteile in der Grössenordnung von vielen zehntausend Euro erbringen.

Beschränkter Kosteneinsatz von 180 € für die anwaltliche Erstberatung

Das Kostenrisiko, welches Sie bei einer erstmaligen anwaltlichen Beratung eingehen ist gering; jedenfalls dann, wenn sich der deutsche Anwalt insoweit auch im Ausland an der deutschen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ausrichtet.

Dieses sieht beim Erstkontakt, unabhängig von der Anzahl und dem finanziellen Umfang des Beratungsgegenstandes eine Honorarbegrenzung auf 180 € zuzüglich Umsatzsteuer vor.

Informationsflaschenhals Beratungsgespräch

Natürlich können in einem Beratungsgespräch viele interessante Fragestellungen nicht in der Tiefe abgeklärt oder alle weiteren interessanten Ansprechpartner mit Adressinformation weitergereicht werden. Solche ergänzende Informationen haben wir deshalb auf unserer Website www.copp-menth.de , bei ständiger Erweiterung, zur Verfügung gestellt. So dient das Beratungsgespräch zur individuellen Information, während das Internet und die Anwaltswebsite zur Weitergabe grösserer Informationsmengen geeignet ist.

Anwaltswebsite als Vor-, Begleit- und Nachinformation

Die dort abgespeicherte Kombination aus Rechts-, Lebens- und Geschäftspraxisinformationen ist nicht als Einmalinformation sondern als kontinuierliche Begleitinformation besonders wertvoll.

Dort einbezogene Newsletter erleichtern ebenso die Aktualisierung wie mandantenseits die Vorhaltung dieser Website unter der Rubrik „Favoriten“ von Vorteil sein dürfte.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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