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Wenn der Betreuungsfall in Spanien eintritt: Frühzeitige Vorsorge tut not"  zurück
strichel_hori

85-jährig und noch so rüstig, aber plötzlich versagt das Gedächtnis. Kaum zu glauben, aber dann kommt es auch vor, - wie kürzlich geschehen -, dass man nicht mehr weiss, ob man die eigene Appartementwohnung in Spanien bereits verkauft hat oder nicht. Auch andere Geschehnisse des alltäglichen Lebens sind plötzlich vergessen.

Der typische Fall für die notwendige Bestellung eines Vermögensbetreuers. Aber oft steht hier eine geeignete Person nicht zur Verfügung, jedenfalls nicht eine deutschsprachige. Denn die wenigstens deutschen Senioren in Spanien beherrschen ausreichend die spanische Sprache. Und überhaupt, welche Behörde ist denn für die Betreuerbestellung zuständig? Das deutsche Konsulat, die spanische Justiz oder das deutsche Vormundschaftsgericht?

Wurde der offizielle Wohnsitz nicht nach Spanien verlegt, so bleibt das für den deutschen Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht die richtige Adresse, Art. 24 EGBGB. Und wenn der Wohnsitz nach Spanien verlagert wurde? Auch dann bleibt nach dem spanischen internationalen Privatrecht das deutsche Vormundschaftsgericht zuständig, da nach Art. 9.6 Codígo Civil für die internationale Zuständigkeit die Nationalität der betreffenden Personen massgeblich bleibt. Kurzfristig notwendige und vorläufige Massnahmen können allerdings auch vom spanischen Gericht erster Instanz getroffen werden. Erster üblicher Anlaufpunkt in solchen Fällen ist in Spanien im übrigen das jeweils örtliche Rathaus.

Entscheidungen vorverlagern

Wer die Entscheidungen in seinem Leben, auch für das fortgeschrittene Alter, selbst treffen möchte, muss dies frühzeitig tun.

Je weiter fortgeschritten das eigene Alter ist, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheiten praktisch oder rechtlich die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränken.

Massnahmen der praktischen Vorsorge

Die eigenen Sprachkenntnisse in Spanisch und Katalan optimieren, in Seniorenheimen zur Probe wohnen und Kontaktnetze zu deutschsprachigen und spanischen Kreisen und Familien pflegen, das sind einige der praktischen Vorsorgemassnahmen.

Wer hier, wie häufig, allein auf die gegenseitige Unterstützung mit dem Lebenspartner baut, steht dann bei dessen Vorversterben der neuen Lebenssituation im Ausland oft sehr hilflos gegenüber.

Rechtliche Vorsorge: Wer nicht handelt wird behandelt

Wer sich nicht selbst die geeigneten Personen aussucht, welche im Alter im Bedarfsfall für ihn handelt, der wird von Dritten behandelt oder kürzer: „Wer nicht handelt wird behandelt“.

Die rechtlichen Stichworte heissen hier „Vorsorgevollmacht“ und „rechtzeitige adäquate Testamentserstellung“ mit Regelung durch die Alterssituation sowie „Automatisierung der persönlichen und Vermögensverwaltung“.

Bei entsprechender schriftlicher Niederlegung, vorzugsweise in notarieller Form, kann im übrigen auch weitgehend verbindlich im voraus festgelegt werden, wer im Fall körperlicher Krankheit oder geistiger Verwirrtheit zum persönlichen Betreuer bestellt wird.

Empfehlenswert ist hier sowohl die vorherige persönliche Absprache sowie die Bestimmung auch von Ersatzbetreuungspersonen.

Nüzliche Adressen auf Mallorca

Seniorenwohnheime mit Pflegeplätzen und auch deutschsprachige Ansprachemöglichkeit sind auf Mallorca noch Mangelware.

Vorreiter war auf Mallorca die Senioren- und Pflegeeinrichtung „Es Castellot“ in Santa Ponça, ambulante Pflege wird seit vielen Jahren von der ambulanten Pflegeeinrichtung Bärbel Busch geboten.

Wir sind bestrebt, alle nützlichen Einrichtungen hier künftig über die Website www.copp-menth.de unter der Rubrik „Informationen für besondere Personengruppen“ und die Unterrubrik „Interessantes für Senioren“ im Web zugänglich zu machen.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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