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85-jährig und noch so rüstig, aber plötzlich
versagt das Gedächtnis. Kaum zu glauben, aber dann kommt
es auch vor, - wie kürzlich geschehen -, dass man nicht
mehr weiss, ob man die eigene Appartementwohnung in Spanien
bereits verkauft hat oder nicht. Auch andere Geschehnisse
des alltäglichen Lebens sind plötzlich vergessen.
Der typische Fall für die notwendige Bestellung eines
Vermögensbetreuers. Aber oft steht hier eine geeignete
Person nicht zur Verfügung, jedenfalls nicht eine deutschsprachige.
Denn die wenigstens deutschen Senioren in Spanien beherrschen
ausreichend die spanische Sprache. Und überhaupt, welche
Behörde ist denn für die Betreuerbestellung zuständig?
Das deutsche Konsulat, die spanische Justiz oder das deutsche
Vormundschaftsgericht?
Wurde der offizielle Wohnsitz nicht nach Spanien verlegt,
so bleibt das für den deutschen Wohnsitz zuständige
Vormundschaftsgericht die richtige Adresse, Art. 24 EGBGB.
Und wenn der Wohnsitz nach Spanien verlagert wurde? Auch dann
bleibt nach dem spanischen internationalen Privatrecht das
deutsche Vormundschaftsgericht zuständig, da nach Art.
9.6 Codígo Civil für die internationale Zuständigkeit
die Nationalität der betreffenden Personen massgeblich
bleibt. Kurzfristig notwendige und vorläufige Massnahmen
können allerdings auch vom spanischen Gericht erster
Instanz getroffen werden. Erster üblicher Anlaufpunkt
in solchen Fällen ist in Spanien im übrigen das
jeweils örtliche Rathaus.
Entscheidungen vorverlagern
Wer die Entscheidungen in seinem Leben, auch für das
fortgeschrittene Alter, selbst treffen möchte, muss dies
frühzeitig tun.
Je weiter fortgeschritten das eigene Alter ist, desto grösser
ist die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheiten praktisch oder
rechtlich die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränken.
Massnahmen der praktischen Vorsorge
Die eigenen Sprachkenntnisse in Spanisch und Katalan optimieren,
in Seniorenheimen zur Probe wohnen und Kontaktnetze zu deutschsprachigen
und spanischen Kreisen und Familien pflegen, das sind einige
der praktischen Vorsorgemassnahmen.
Wer hier, wie häufig, allein auf die gegenseitige Unterstützung
mit dem Lebenspartner baut, steht dann bei dessen Vorversterben
der neuen Lebenssituation im Ausland oft sehr hilflos gegenüber.
Rechtliche Vorsorge: Wer nicht handelt wird behandelt
Wer sich nicht selbst die geeigneten Personen aussucht, welche
im Alter im Bedarfsfall für ihn handelt, der wird von
Dritten behandelt oder kürzer: Wer nicht handelt
wird behandelt.
Die rechtlichen Stichworte heissen hier Vorsorgevollmacht
und rechtzeitige adäquate Testamentserstellung
mit Regelung durch die Alterssituation sowie Automatisierung
der persönlichen und Vermögensverwaltung.
Bei entsprechender schriftlicher Niederlegung, vorzugsweise
in notarieller Form, kann im übrigen auch weitgehend
verbindlich im voraus festgelegt werden, wer im Fall körperlicher
Krankheit oder geistiger Verwirrtheit zum persönlichen
Betreuer bestellt wird.
Empfehlenswert ist hier sowohl die vorherige persönliche
Absprache sowie die Bestimmung auch von Ersatzbetreuungspersonen.
Nüzliche Adressen auf Mallorca
Seniorenwohnheime mit Pflegeplätzen und auch deutschsprachige
Ansprachemöglichkeit sind auf Mallorca noch Mangelware.
Vorreiter war auf Mallorca die Senioren- und Pflegeeinrichtung
Es Castellot in Santa Ponça, ambulante
Pflege wird seit vielen Jahren von der ambulanten Pflegeeinrichtung
Bärbel Busch geboten.
Wir sind bestrebt, alle nützlichen Einrichtungen hier
künftig über die Website www.copp-menth.de unter
der Rubrik Informationen für besondere Personengruppen
und die Unterrubrik Interessantes für Senioren
im Web zugänglich zu machen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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