» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Die sichere Immobilienbewertung löst viele Rechtsprobleme  zurück
strichel_hori

Bei der Auseinandersetzung von Miteigentumsanteilen von Spanienimmobilien, beim Abschluss eines Getrenntlebensvertrages, bei der Nachlassaufteilung unter Miterben sowie beim Ankauf von Immobilien oder deren Hypothekisierung:

Entscheidende Voraussetzung für die schnelle Regelung oder Einigung ist hier eine für alle Parteien zeitnahe und akzeptable Wertfeststellung der Spanienimmobilie.

Die Argumentation einer Partei „mein Bekannter oder mein Architekt hat gesagt, dass ....“ hilft regelmässig nicht weiter, weil diese Aussagen der anderen Partei im Hinblick auf Parteilichkeit, oder fehlende Fachkunde und/oder Glaubwürdigkeit dieser Aussagen nicht ausreichend vertrauenswürdig erscheinen.

Erfolgversprechender ist hier der Einsatz eines neutralen Fachmannes, eines Sachverständigen, den die Beteiligten bei entsprechend anteiliger Kostenübernahme gemeinschaftlich beauftragen und dessen Ergebnis sie vorab als beidseits verbindlich anerkennen.

Kostenmässig ist ein derartiges Gutachten im Preisbereich von 550 € bis 750 €.

Zu einem etwas günstigeren Preis, aber oft weniger fundiert und mit bankinteressierter Unterbewertungstendenz, sind Wertgutachten im Bankauftrag zu erhalten, wenn Sie sich an eine örtliche Bank im Hinblick auf eine mögliche Hypothekendarlehnsaufnahme wenden.

Wer allerdings nur den formal günstigeren Preis im Auge hat verkennt leicht, wie dies oft geschieht, neben dem Qualitätsunterschied auch die eigenen Zeitaufwandskosten, Verständigungsprobleme und verbleibende Ergebnisunsicherheiten in die Bewertung mit einzubeziehen.

Ist die Wertunsicherheit einmal beseitigt, besteht häufig in anderen Streitpunkten eine erweiterte Kompromissbereitschaft.

Oft wird dann auch wechselseitig von den Miteigentümern die Zustimmung zum Verkauf der Spanienimmobilie auf der Basis eines Mindestpreises erteilt, womit sich beide zuvor mitunter zerstrittenen Parteien dann wieder gemeinsam den Verkaufsbemühungen widmen.

Eine ähnliche Tendenz der Abschlussbeschleunigung vermögen fundierte Wertgutachten auch bei Immobilienverkäufen zu bewirken. Bei Wertsicherheit unterschreibt der Verkaufsinteressierte den Kaufvertrag naturgemäss schneller.

Einige Spanienimmobilienmakler und Bauinvestoren sind daher dazu übergegangen, zur Verkaufsförderung von neutralen Immobiliensachverständigen Wertgutachten erstellen zu lassen sowie die rechtliche Seite anwaltlich dokumentiert abzusichern.

Stichworte sind hier „Wert- und Rechtspass“ für Immobilienobjekte“

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

  © webDsign.net