2.3.16
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Spanische Parlamentswahlen mit
Konsequenzen für die Erbschaftsteuer
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Familien mit Wohnsitz und Vermögen in Spanien konnten
bis zu den Parlamentswahlen im März 2004 auf eine sehr
relevante Erhöhung der Erbschaftssteuerfreibeträge für
Kinder und Ehegatten hoffen. Geplant war eine
Erbschaftssteuerbefreiung von 95 Prozent des von diesem
Personenkreis ererbten Wertes. Angesichts des Wahlsieges
der spanischen Sozialisten wird es allerdings auch
künftig keine landesweite Erbschaftssteuerminimierung
für den engeren Familienkreis in Spanien geben.
Die Sozialisten hatten diese im Vorfeld der Wahlen für
den Fall der eigenen Regierungsbildung ausgeschlossen.
Ob und inwieweit Erbschaftssteuerreduzierungen in
einigen von der Partido Popular regierten
Regionen noch realisiert werden, bleibt abzuwarten.
Damit bleibt Spanien auch weiterhin ein Land mit, im
europäischen Vergleich, sehr hoher
Erbschaftssteuerbelastung und es gilt, systematisch und
frühzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten zur
Erbschaftssteuerminimierung zu nutzen.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors:
Günter Menth, Rechtsanwalt
Kanzlei MENTH
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