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Was erwarten Sie von Ihrer Rechtsanwaltskanzlei auf Mallorca ?  zurück
strichel_hori

Natürlich haben wir uns diese Frage auch gestellt, als wir vor zwölf Jahren neben unserer Kanzlei in Würzburg eine EU-Zweitkanzlei auf Mallorca eröffnet haben.

Wichtig ist namentlich die eigene Muttersprache als Kommunikationssprache. Aber auch eine darüberhinausgehende Sprachkompetenz der Kanzlei in den einschlägigen sonstigen Sprachen.

Unsere Kanzlei kommuniziert in den drei Sprachen deutsch, spanisch und englisch. Weitere Sprachkenntnisse: Katalan, Französisch und Portugiesisch.

Kompetenz durch Spezialisierung und länderübergreifende Praxiserfahrung sind weitere Pfeiler einer effizient arbeitenden Anwaltskanzlei. Unsere Kanzlei konzentriert sich auf die Themen des internationalen Erbrechtes sowie des spanischen Immobilien- und Vertragsrechtes.

Prinzipiell begleiten wir alle Investoren in Spanienimmobilien ab dem Erwerbsvorgang weiter im gesamten Zeitraum von deren Eigentümerstellung an der spanischen Immobilie. Hierzu gehören ebenso das Baurecht wie mietrechtliche Fragestellungen.

Wer im Ausland investiert, benötigt von Anfang an einen seriösen Partner, besser ein seriöses Kooperationsnetz, erfahrungsgemäss der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen.

Deshalb legen wir im Rahmen des ersten Beratungsgespräches besonderen Wert darauf, den jeweiligen Kontaktbedarf sofort mitzuerfassen und hier, - jenseits der rein juristischen Beratung -, die Kontakte des Mandanten zielgerecht mit seriösen Partnern zu erweitern. Dies beginnt bereits bei der Immobiliensuche, weshalb eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei per Erstberatung bereits in dieser Phase sinnvoll ist. Über Crossover-Veranstaltungen eröffnen wir zudem die Möglichkeit der Erweiterung des privaten Kontaktnetzes auf Mallorca.

Schnelle Erreichbarkeit und kurzfristige erste Rechtsauskünfte sind weitere Qualitätsmerkmale der internationalen Anwaltskanzlei.

Neben der durchgehenden Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 9:00 – 18:00 Uhr sind für die internationalen Kunden bei Bedarf auch Wochenendtermine möglich.

Per Fax, E-Mail und Onlinekontaktfeld ist die Kanzlei über 24 Stunden erreichbar. Am folgenden Werktag erhalten Sie sodann unsere Rückmeldung.

Registerauskünfte, - Grundbuch- und Handelsregisterauszug -, erhalten Sie regelmässig binnen 1 bis 2 Tagen, fachkundig kommentiert in Ihrer Sprache.

Für Erbfälle mit Spanienvermögen haben wir eine gesonderte Erbfallhotline im Internet eingerichtet: www.erbfallhotline-spanien.de.

Zentrale Bedeutung hat für uns das Kundeninteresse an strategischem Vorgehen zur Kosten- und Steuerminimierung und das Verfolgen innovativer Lösungssätze im Einzelfall.

Das erspart dem Mandanten Zeit, Nerven und Kosten bei der Generationennachfolge oft in Höhe von vierstelligen, mitunter fünfstelligen Eurobeträgen.

Als deutsch-spanische Anwaltskanzlei kooperieren wir zudem an den Kanzleistandorten Manacor und Würzburg mit weiteren, jeweils nationalen Kollegen, was uns eine Weiterverfolgung der Rechtsangelegenheiten auch dann ermöglicht, wenn unsere zentralen Arbeitsgebieten verlassen werden.

Unser Kooperationsnetz von mit dem spanischen Rechtsverkehr vertrauten Notaren umfasst alle wesentlichen Regionen Deutschlands sowie der Schweiz.

Spanische Nachlassangelegenheiten und Immobilienübertragungen werden von unserer Kanzlei für alle Lageorte in Spanien direkt übernommen. Vollmachten oder nachträgliche Urkundenratifizierungen ersparen auf Wunsch Vor-Ort-Termine in Spanien.

Seit 2008 haben wir unsere Tätigkeit auch auf internationale Erbfälle und Vertragsangelegenheiten in Venezuela ausgeweitet in Kooperation mit einer Kanzlei in Caracas, einem früheren Studienort von Rechtsanwalt Günter Menth.



Kontakt:
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Deutsch-spanische Anwaltskanzlei Menth S.L.
Tel.: (0034) 971 - 55 93 77 // Fax: (0034) 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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