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Was erwarten Sie von Ihrer
Rechtsanwaltskanzlei auf Mallorca ? |
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Natürlich haben wir uns diese Frage auch gestellt, als wir vor zwölf
Jahren neben unserer Kanzlei in Würzburg eine EU-Zweitkanzlei auf
Mallorca eröffnet haben.
Wichtig ist namentlich die eigene Muttersprache als
Kommunikationssprache. Aber auch eine darüberhinausgehende
Sprachkompetenz der Kanzlei in den einschlägigen sonstigen Sprachen.
Unsere Kanzlei kommuniziert in den drei Sprachen deutsch, spanisch
und englisch. Weitere Sprachkenntnisse: Katalan, Französisch und
Portugiesisch.
Kompetenz durch Spezialisierung und länderübergreifende
Praxiserfahrung sind weitere Pfeiler einer effizient arbeitenden
Anwaltskanzlei. Unsere Kanzlei konzentriert sich auf die Themen des
internationalen Erbrechtes sowie des spanischen Immobilien- und
Vertragsrechtes.
Prinzipiell begleiten wir alle Investoren in Spanienimmobilien ab
dem Erwerbsvorgang weiter im gesamten Zeitraum von deren
Eigentümerstellung an der spanischen Immobilie. Hierzu gehören
ebenso das Baurecht wie mietrechtliche Fragestellungen.
Wer im Ausland investiert, benötigt von Anfang an einen seriösen
Partner, besser ein seriöses Kooperationsnetz, erfahrungsgemäss der
beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen.
Deshalb legen wir im Rahmen des ersten Beratungsgespräches
besonderen Wert darauf, den jeweiligen Kontaktbedarf sofort
mitzuerfassen und hier, - jenseits der rein juristischen Beratung -,
die Kontakte des Mandanten zielgerecht mit seriösen Partnern zu
erweitern. Dies beginnt bereits bei der Immobiliensuche, weshalb
eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei per Erstberatung bereits in
dieser Phase sinnvoll ist. Über Crossover-Veranstaltungen eröffnen
wir zudem die Möglichkeit der Erweiterung des privaten Kontaktnetzes
auf Mallorca.
Schnelle Erreichbarkeit und kurzfristige erste Rechtsauskünfte sind
weitere Qualitätsmerkmale der internationalen Anwaltskanzlei.
Neben der durchgehenden Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von
9:00 – 18:00 Uhr sind für die internationalen Kunden bei Bedarf auch
Wochenendtermine möglich.
Per Fax, E-Mail und Onlinekontaktfeld ist die Kanzlei über 24
Stunden erreichbar. Am folgenden Werktag erhalten Sie sodann unsere
Rückmeldung.
Registerauskünfte, - Grundbuch- und Handelsregisterauszug -,
erhalten Sie regelmässig binnen 1 bis 2 Tagen, fachkundig
kommentiert in Ihrer Sprache.
Für Erbfälle mit Spanienvermögen haben wir eine gesonderte
Erbfallhotline im Internet eingerichtet:
www.erbfallhotline-spanien.de.
Zentrale Bedeutung hat für uns das Kundeninteresse an strategischem
Vorgehen zur Kosten- und Steuerminimierung und das Verfolgen
innovativer Lösungssätze im Einzelfall.
Das erspart dem Mandanten Zeit, Nerven und Kosten bei der
Generationennachfolge oft in Höhe von vierstelligen, mitunter
fünfstelligen Eurobeträgen.
Als deutsch-spanische Anwaltskanzlei kooperieren wir zudem an den
Kanzleistandorten Manacor und Würzburg mit weiteren, jeweils
nationalen Kollegen, was uns eine Weiterverfolgung der
Rechtsangelegenheiten auch dann ermöglicht, wenn unsere zentralen
Arbeitsgebieten verlassen werden.
Unser Kooperationsnetz von mit dem spanischen Rechtsverkehr
vertrauten Notaren umfasst alle wesentlichen Regionen Deutschlands
sowie der Schweiz.
Spanische Nachlassangelegenheiten und Immobilienübertragungen werden
von unserer Kanzlei für alle Lageorte in Spanien direkt übernommen.
Vollmachten oder nachträgliche Urkundenratifizierungen ersparen auf
Wunsch Vor-Ort-Termine in Spanien.
Seit 2008 haben wir unsere Tätigkeit auch auf internationale
Erbfälle und Vertragsangelegenheiten in Venezuela ausgeweitet in
Kooperation mit einer Kanzlei in Caracas, einem früheren Studienort
von Rechtsanwalt Günter Menth.
Kontakt:
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Deutsch-spanische Anwaltskanzlei Menth S.L.
Tel.: (0034) 971 - 55 93 77 // Fax: (0034) 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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