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1. |
Führt
diese sich teilweise überschneidende Anwendung von
Steuergesetzen zu einer Steuererhöhung? |
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In
gewissem, beschränktem, Umfang ist dies möglich, da es ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien
für den Bereich der Erbschaftssteuer nicht gibt.
Entsprechende Anrechnungsklauseln für im jeweils anderen
Land gezahlte Erbschaftssteuern haben jedoch auch hier eine
weitgehende Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Folge |
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2. |
Ergeben
sich umgekehrt Steuervorteile bei dieser parallelen
Anwendung verschiedener Steuergesetzes? |
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Dies
ist möglich.
Steuervorteile bestehen so für die Rechtsnachfolge in
Mallorcaimmobilien wenn erhöhte Freibeträge, etwa bei
Hauptwohnsitzimmobilie des Vererbers auf den Balearen,
einschlägig sind oder beide Parteien, - Vererber und Erbe -,
ihren Hauptwohnsitz auf Mallorca haben. |
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3. |
Können
Sie einige konkrete Beispiele für Erbschaftssteuervorteile
bei Balearenimmobilien benennen? |
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Zu
erwähnen wäre hier die Erhöhung der persönlichen Freibeträge
für Kinder und Ehegatten von 16.000 € auf 25.000 € für den
Vermögenslageort der Balearen. Bei der
Hauptwohnsitzimmobilie steigt der Freibetrag von 123.000 €
auf 180.000 €. Eine Freibetragserhöhung gibt es auch für den
Erben mit nachgewiesenem Behindertenstatus. |
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4. |
Und wo
liegen die Steuervorteile bei langfristigem Steuerwohnsitz
aller Beteiligten auf den Balearen? |
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Dann
ist die Erbschaftssteuer, - von sonst 7,65 % bis 81,6 % -,
für Kinder und Ehegatten auf 1 % abgesenkt |
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5. |
Welche
Voraussetzungen müssen hier genau vorliegen? |
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Steuerzahlung beim Vererber auf den Balearen bereits seit
mindestens fünf Jahren als unbeschränkt Steuerpflichtiger
Für den Erben ist ein Steuerzahlungszeitraum von einem Jahr
ausreichend. |
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6. |
Wo
liegt dann der praktische Anwendungsbereich der
Erbschaftssteuerminimierung auf den Balearen für
ausländische Immobilieneigentümer? |
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Sagen
wir es klar: Der Steuervorteil liegt bei den Mallorquinern
und nur in sehr geringem Umfang bei Ausländern, und zwar
dann wenn die ganze Familie oder zumindest ein Ehepaar
langfristig ihren Steuerwohnsitz und das
Hauptwohnsitzfinanzamt auf den Balearen gewählt hat.
Praktisch gangbar ist dieser Weg etwa für ein
Rentnerehepaar. |