|
|
 |
 |
Die Erbrechtskanzlei auf Mallorca
- Was wir für Sie tun können -
|
zurück |
|
 |
 |
 |
Unsere Kanzlei bietet einen umfassenden Rechtsservice
während des gesamten „Lebenszyklus einer Spanienimmobilie“,
ab dem Zeitpunkt des Erwerbes bis zur Weiterveräusserung der
Mallorcaimmobilie aus dem Familienkreis an Dritte.
Unser Vorteil: Die Kombination der Kenntnis zweier
Rechtskreise mit langjähriger Praxiserfahrung vor Ort bei
Spezialisierung gerade auf die optimierte Rechts- und
Steuergestaltung bei Eigentum in Spanien.
Das können wir für Sie tun:
|
1. |
Prüfung vorgeschalteter Privatverträge, eigene
Vertragsgestaltung und Begleitung zum spanischen Notar
beim Immobilienerwerb.
Dies schafft Rechtssicherheit und sichert die
steueroptimierte Gestaltung.
|
|
2. |
Nach dem Erwerb Ihrer Finca auf Mallorca:
Strategische Vorbereitung Ihrer Rechtsnachfolge mit den
Stichworten „optimierter Steuerstatus“, „Erschliessung
von Freibeträgen“, „lebzeitige Übertragung“,
„Vollmachtserstellung“ und angepasste Spanientestamente.
|
|
3. |
Nach dem Erbfall:
Nutzung des verbleibenden Potenzials zur
Steuerminimierung, Erbschaftsannahme und
Erbschaftsabwicklung. |
Dies
alles ist regelmässig mit Gesamtkostenvorteilen bis zu 50 %
des Immobilienwertes verbunden durch:
|
* |
Ausschöpfung von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen |
|
* |
Vermeidung kostenträchtiger Konfliktpotentiale |
|
* |
Flexibilität im Zeitpunkt der Vermögensübertragung |
|
* |
Rationelle Abwicklung der Vermögensnachfolge |
|
|
 |
 |
|

|